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Landtag berät Landesgesetz zur Aufhebung des Pensionsfonds

Der Landtag Rheinland-Pfalz hat heute in erster Lesung den von der Landesregierung vorgelegten Entwurf eines Landesgesetzes zur Aufhebung des Landesgesetzes über den Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz und zur Fortführung der Versorgungsrücklage des Landes beraten.

Nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz vom Februar 2017 kommt dem Gesetzgeber die Aufgabe zu, den Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz entweder umzugestalten oder aufzulösen. Der Gesetzentwurf sieht vor, den Pensionsfonds als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts aufzulösen. Die Rücklage der Anstalt nach § 2 LFinFG fällt an das Land. Die Versorgungsrücklage des Landes nach § 3a LFinFG (sogenannte Kanther-Rücklage) ist von dem Urteil nicht betroffen und wird fortgeführt.

Die Auflösung des Pensionsfonds hat keine Auswirkungen auf die verfassungsrechtlich garantierten Versorgungsansprüche der Beamtinnen und Beamten. Die nachhaltige Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben wird durch einen strukturell ausgeglichenen Haushalt und die Fortführung der Versorgungsrücklage des Landes nach § 3a LFinFG gewährleistet.

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