Im Hinblick auf die derzeitigen Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt und den zunehmenden Siedlungsdruck, gerade im Umland von Schwarmstädten, ist daher eine gemeinschaftliche Betätigung der Landkreise, Verbandsgemeinden und kreisangehörigen Gemeinden im Bereich des sozialen Wohnungsbaus grundsätzlich möglich.
Es besteht ein auf die kommunalen Bedürfnisse abgestimmter Kooperationsrahmen, der beispielsweise im Hinblick auf die Gründung kommunaler Wohnungsbaugesellschaften oder Beteiligung an vorhandenen Vorhabenträgern genutzt werden kann. „Ich begrüße es sehr, dass sich Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt zunehmend wieder aktiv wohnungspolitisch betätigen. Wir brauchen mehr kommunales Engagement, um die aktuellen Herausforderungen zu meistern und wir sind zuversichtlich, dass mit den aktuellen Strukturen auch eine Stärkung der Wohnungsbautätigkeit einhergehen wird“, so Ministerin Ahnen.