Zur Förderung der Wohnungsbauaktivitäten im kreisangehörigen Raum soll es in Zukunft möglich sein, dass sich die Kreise an der Aufgabe des Wohnungsbaus stärker beteiligen. In einem Schreiben des Innenministeriums und des Finanzministeriums an die Kommunalen Spitzenverbände wurde die rechtliche Situation dargelegt.
Im Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen Rheinland-Pfalz haben das Land, die Kommunalen Spitzenverbände und die weiteren Partnerinnen und Partner bereits die Initiierung und Förderung von kommunalen Bündnissen vereinbart. „Auch auf kommunaler Seite, deren Engagement für die Bereitstellung von Bauland wie auch als Vorhabenträger unabdingbar ist, ist eine große Bereitschaft vorhanden, sich für eine Verbesserung der Wohnversorgung, vor allem im Bereich des sozial geförderten Wohnraums, zu engagieren. Im Hinblick auf die derzeitigen Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt und den zunehmenden Siedlungsdruck, gerade im Umland von Schwarmstädten, sehen wir daher eine gemeinschaftliche Betätigung der Landkreise, Verbandsgemeinden und kreisangehörigen Gemeinden im Bereich des sozialen Wohnungsbaus als grundsätzlich möglich an“, so Ahnen und Lewentz.
Es bestehe damit ein auf die kommunalen Bedürfnisse abgestimmter Kooperationsrahmen, der beispielsweise im Hinblick auf die Gründung kommunaler Wohnungsbaugesellschaften oder Beteiligung an vorhandenen Vorhabenträgern genutzt werden könne. „Wir sind zuversichtlich, dass mit der Schaffung dieser Strukturen auch eine Stärkung der Wohnungsbautätigkeit einhergehen wird und freuen uns auf die Fortsetzung der guten Zusammenarbeit im Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen“, sagten Ministerin Ahnen und Minister Lewentz.