| Corona-Pandemie

Landesregierung legt Hilfsprogramm für Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit Beherbergungsbetrieb auf

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie zeigen sich bei den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, deren Angebot auch eine Beherbergung umfasst, besonders vehement. Die Häuser mussten aus Gründen des Infektionsschutzes schließen und sind in ihrer Existenz bedroht.

Da sich ihre Angebote überwiegend an Gruppen richten, werden sie auch besonders lange unter den erforderlichen Einschränkungen leiden. Das Jugend- und Familienministerium sowie das Finanzministerium haben deshalb ein Hilfsprogramm aufgelegt, um diese für Familien und junge Menschen wichtigen Einrichtungen zu unterstützen. Konkret können die Träger einen Zuschuss erhalten, der ihre unabweisbaren Ausgaben in der Zeit von April bis Juni zur Absicherung der Einrichtung und der Verhinderung ihrer Insolvenz abdeckt. Das Volumen der Landeshilfen umfasst insgesamt neun Millionen Euro.

Unter das Hilfsprogramm fallen die Jugendherbergen, Familienferienstätten, die Jugendbildungsstätten, die Einrichtungen des Jugendwohnens, die Naturfreundehäuser, die Wanderheime sowie die Jugendzeltplätze. Damit können insgesamt rund 180 Einrichtungen im Land die finanziellen Mittel in Anspruch nehmen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Diese Beherbergungsangebote sind jeweils nicht primär für den Tourismus gedacht, sondern unterbreiten Angebote speziell für junge Menschen, Familien, Schulklassen und Jugendeinrichtungen. Sie haben eine spezifische pädagogische Ausrichtung und Zielrichtung.

„Mit dem Hilfsprogramm sichern wir eine Infrastruktur, die für junge Menschen aber auch für Familien von großer Bedeutung ist. Die betroffenen Träger sind für die Förderung von jungen Menschen, die Unterstützung von Familien bei der Erziehung sowie den Ausgleich von sozialer Benachteiligung in unserem Land von enormer Bedeutung“, erklärt Familienministerin Anne Spiegel. „Mit dem Hilfsprogramm können wir nun denen helfen, die um ihren Fortbestand fürchten müssen. Denn wir wissen, dass die Wiederanlaufphase für viele Einrichtungen schwierig werden wird. Auch nach der Öffnung werden weiterhin Einschränkungen durch Hygieneanforderungen und Abstandsgebote bestehen, die einen Normalbetrieb nicht möglich machen.  Nach aktuellem Stand werden die Übernachtungseinrichtungen und damit auch die genannten Träger der Kinder- und Jugendhilfe zum 18. Mai wieder ihren Betrieb aufnehmen können. Wann allerdings Gruppenangebote wieder möglich sein werden, die den Kern der Angebote bilden, ist noch offen.“

„Das heute beschlossene Hilfsprogramm stellt rund neun Millionen Euro für Familienferienstätten, Jugendbildungsstätten, Naturfreundehäuser, Wanderheime, Jugendherbergen und Jugendzeltplätze zur Verfügung. Diese Einrichtungen sind wichtige Orte für viele Familien, Kinder- und Jugendliche. Hier erleben sie eine besondere Umgebung, erweitern ihren Horizont und sammeln viele wertvolle Erfahrungen“, betont Finanzministerin Doris Ahnen. „Die Corona-Pandemie hat es in den vergangenen Wochen notwendig gemacht, in verschiedensten Bereichen umfassende finanzielle Hilfen auf den Weg zu bringen. Bereits Ende März haben wir für die Verlangsamung der Ausbreitung des Virus, die gesundheitliche Versorgung und die Bekämpfung der Folgen der Pandemie einen Nachtragshaushalt mit einem Gesamtvolumen von 3,3 Milliarden Euro im Landtag verabschiedet. So können wir jederzeit flexibel auf die aktuelle Lage reagieren.“

Das neue Programm ist subsidiär zu anderen Hilfen und stelle eine Liquiditätshilfe dar, die greift, wenn keine ausreichenden Rücklagen da sind. Dies ist insofern für die betroffenen Träger wichtig, als viele von ihnen kaum Möglichkeiten haben, Rücklagen zu bilden.

Neben umfangreichen Maßnahmen im Bereich des Gesundheitsschutzes und verschiedene Hilfsmaßnahmen zur Unterstützung der rheinland-pfälzischen Wirtschaft und der Kommunen hat die Landesregierung auch Hilfspakete für Vereine und das kulturelle Leben in Rheinland-Pfalz auf den Weg gebracht.

Das Hilfsprogramm wird von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Rheinland-Pfalz im Auftrag des Familienministeriums umgesetzt.

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