| Besoldungsrecht

Landesgesetz zur Erhöhung der Beamtenbesoldung 2017/2018 angenommen

Heute wurde im rheinland-pfälzischen Landtag der Gesetzentwurf der Landesregierung angenommen, mit dem Besoldung und Versorgung für die Jahre 2017 und 2018 erhöht werden.

Mit diesem Gesetz wird das Tarifergebnis für die Beschäftigten zeit- und wirkungsgleich auf die rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen. Konkret sieht das Gesetz eine Steigerung um 2 Prozent, mindestens jedoch um 75 Euro, rückwirkend zum 1. Januar 2017 sowie eine weitere Erhöhung von 2,35 Prozent zum 1. Januar 2018 vor.

„Der öffentliche Dienst in Rheinland-Pfalz leistet in allen Bereichen hervorragende Arbeit. Deswegen ist die Erhöhung der Besoldung vor allem im Sinne unserer Beamtinnen und Beamten richtig und notwendig“, sagte die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen. „Mit dem heute verabschiedeten Gesetz hat das Land Rheinland-Pfalz das Tarifergebnis der Beschäftigten vier Jahre in Folge auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger übertragen“, so Ahnen weiter.

Das Land gibt durch die Tarifübernahme für die Beamtinnen und Beamten rund 99,5 Mio. Euro für 2017 und weitere rund 211,8 Mio. Euro für 2018 aus.

„Schon in wenigen Tagen, das heißt mit den Julibezügen, werden die berechtigten Personen die Gehaltssteigerung auf ihrem Konto spüren“, sagte Ahnen.

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