„Die neue Schuldenbremse erfordert an erster Stelle eine nachhaltige Finanzierung der Versorgungsausgaben durch einen strukturell ausgeglichenen Haushalt. Der Landeshaushalt wurde und wird weiterhin konsolidiert und bis zum Jahre 2020 strukturell ausgeglichen werden. Dies ist die solide Basis für die Leistung künftiger Versorgungsausgaben“, so Ahnen.
Die Auflösung des Pensionsfonds hat keine Auswirkungen auf die verfassungsrechtlich garantierten Versorgungsansprüche der Beamtinnen und Beamten. Neben dem ausgeglichenen Haushalt werden die angesparten Mittel der Kanther-Rücklage werden auch künftig ausschließlich für Versorgungszwecke genutzt werden. „Einem besonderen Wunsch der Gewerkschaften entsprechend wird es wie bisher einen Beirat geben, der bei allen wichtigen Fragen mitwirkt. Schließlich werden wir für die Anlage der Mittel der Kanther-Rücklage mit Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses Anlagerichtlinien erlassen“, hob die Ministerin im Landtag hervor.