Landesgesetz zur Aufhebung des Pensionsfonds beschlossen

Der Landtag Rheinland-Pfalz hat heute den von der Landesregierung vorgelegten Entwurf eines Landesgesetzes zur Aufhebung des Landesgesetzes über den Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz und zur Fortführung der Versorgungsrücklage des Landes beschlossen. Nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz vom Februar 2017 kam dem Gesetzgeber die Aufgabe zu, den Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz entweder umzugestalten oder aufzulösen. „Mit dem heute beschlossenen Gesetz können wir die konsequente Neuordnung des Pensionsfonds umsetzen und diesen zum 15. Dezember 2017 auflösen. Darüber hinaus ermöglicht es das Gesetz, die sogenannte Kanther-Rücklage fortzuführen. Diese unterstützt uns in Zukunft nach Maßgabe der Haushalte bei der Aufgabe, Belastungen aus Versorgungsausgaben bei Bedarf abzufedern“, sagte die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen.

„Die neue Schuldenbremse erfordert an erster Stelle eine nachhaltige Finanzierung der Versorgungsausgaben durch einen strukturell ausgeglichenen Haushalt. Der Landeshaushalt wurde und wird weiterhin  konsolidiert und bis zum Jahre 2020 strukturell ausgeglichen werden. Dies ist die solide Basis für die Leistung künftiger Versorgungsausgaben“, so Ahnen.

Die Auflösung des Pensionsfonds hat keine Auswirkungen auf die verfassungsrechtlich garantierten Versorgungsansprüche der Beamtinnen und Beamten. Neben dem ausgeglichenen Haushalt werden die angesparten Mittel der Kanther-Rücklage werden auch künftig ausschließlich für Versorgungszwecke genutzt werden. „Einem besonderen Wunsch der Gewerkschaften entsprechend wird es wie bisher einen Beirat geben, der bei allen wichtigen Fragen mitwirkt. Schließlich werden wir für die Anlage der Mittel der Kanther-Rücklage mit Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses Anlagerichtlinien erlassen“, hob die Ministerin im Landtag hervor.

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