Hintergrund des Schulsanierungsprogramms ist die Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern. Rheinland-Pfalz und andere Länder konnten erreichen, dass der Bund die Kommunen bei Investitionen in die Bildungsinfrastruktur unterstützt. Rheinland-Pfalz konnte in den Verhandlungen mit einem Anteil von 7,3313 Prozent an den Mitteln des Bundes einen überdurchschnittlichen Verteilungsschlüssel erzielen, so dass die Kommunen im Land bei dem Schulsanierungsprogramm besonders stark berücksichtigt werden. Dies entspricht 256,6 Millionen Euro, die zur Förderung von Schulinfrastrukturinvestitionen in finanzschwachen Kommunen eingesetzt werden.
„Von dem Schulsanierungsprogramm werden viele Kommunen profitieren, weil das Land sich für eine weite Umsetzungsvariante entschieden hat. Im Ergebnis können wir damit die vom Bund bereitgestellten Mittel vielen Kommunen zur Verfügung stellen und gleichzeitig über eine Konzentration der Mittel gezielt dort helfen, wo der Bedarf der Schulen besonders hoch ist“, ergänzte Finanzministerin Doris Ahnen. Das Konzept zur Umsetzung sei mit den Kommunalen Spitzenverbänden besprochen worden, einschließlich der regionalen Aufteilung der zur Verfügung stehenden Mittel.
Zum Hintergrund:
Am 02. Juni 2017 hat der Bundesrat den Gesetzen zur Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern zugestimmt. In diesem Rahmen hat der Bund das bestehende Kommunalinvestitionsförderungsgesetz um ein 2. Kapitel ergänzt. Zusätzlich zum Infrastrukturprogramm für den Zeitraum 2015 bis 2020, das in Rheinland-Pfalz unter dem Namen "Kommunales Investitionsprogramm (KI 3.0)" bekannt ist, werden mit dem Schulsanierungsprogramm im Zeitraum 2017 bis 2022 kommunale Investitionen zur Sanierung, zum Umbau und zur Erweiterung von Schulgebäuden mit Bundesmitteln gefördert. Insgesamt ist die Bandbreite der in diesem Programm förderfähigen Maßnahmen im Bereich der Schulinfrastruktur weiter gefasst als bisher. Über die Förderung energetischer Sanierungen von allgemeinbildenden Schulen hinaus können jetzt beispielsweise auch sonstige Sanierungen oder Umbauten und dabei auch Investitionen in berufsbildende Schulen gefördert werden. Die Förderquote des Bundes beträgt jeweils bis zu 90 Prozent.
Die Finanzhilfen des Bundes, jetzt insgesamt 7 Milliarden Euro, sollen ausschließlich finanzschwachen Kommunen zugutekommen. Im Rahmen der Aufstockung beträgt der Anteil des Landes Rheinland-Pfalz 256,6 Millionen Euro. Die Einzelheiten zur Durchführung des neuen Förderprogramms haben der Bund und die Länder in einer Verwaltungsvereinbarung geregelt, obgleich die konkrete Umsetzung den Ländern selbst überlassen ist.
Die 256,6 Millionen Euro werden innerhalb des Landes nach einem Schlüssel auf die kreisfreien Städte und Landkreise verteilt, der die Finanzschwäche und den Bedarf gemäß der Anzahl von Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2016/2017 berücksichtigt (s. Anlage).
Die Auswahl der Projekte, für die eine Förderung beantragt werden soll, wird vor Ort getroffen und folgt soweit wie möglich dem aus dem Kommunalen Investitionsprogramm (KI 3.0) bereits bekannten Verfahren. Die kreisfreien Städte und Landkreise stellen auf der Grundlage ihrer Budgets Projektlisten zusammen, die von der Landesregierung auf Förderfähigkeit geprüft werden.
Alle Informationen zur Umsetzung des Programms werden den kreisfreien Städten und den Landkreisen in den nächsten Tagen über ein Rundschreiben der Finanzministerin bekannt gegeben. Über die Homepage des Finanzministeriums haben auch die kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände, sowie alle anderen Interessierten direkten Zugang zu den Informationen.