Umsatzsteuerbetrug im Zusammenhang mit dem Internet/Onlinehandel
Zum Steuerbetrug im Zusammenhang mit dem Onlinehandel erklärt Ministerin Ahnen: „Gegen den Umsatzsteuerbetrug beim Onlinehandel müssen wir entschieden vorgehen. Auch der Bundesrechnungshof beklagt massive Steuerausfälle im Handel etwa mit Software, Spielen und Musik, die als digitale Produkte verkauft werden, und insbesondere unter Beteiligung von Onlinehändlern, die im Ausland angesiedelt sind.“
Systematische Steuerhinterziehung gibt es sowohl bei den Einfuhrabgaben (Zölle und Einfuhrumsatzsteuer), als auch bei der Umsatzsteuer, die bei jedem Verkaufsgeschäft an den Endkunden anfällt – im ersten Fall durch zu geringe Warenanmeldungen, im zweiten Fall durch fehlende steuerliche Registrierung der Unternehmen bei den Finanzbehörden. Die Kundinnen und Kunden glauben, sie bezahlen die Umsatzsteuer, die Händler führen sie aber nicht ab.
Ahnen weiter: „Schätzungen zufolge bewegen sich die jährlichen Steuerausfälle in Deutschland im hohen dreistelligen Millionenbereich. Gemeinsam mit dem Bund müssen wir zügig Gesetzesänderungen erarbeiten, um die systematische Hinterziehung von Steuern in diesem Bereich einzudämmen. Wir müssen wissen, wer im Internet welche Ware verkauft – und welche Steuerpflicht sich daraus ergibt. Dann müssen wir den Steueranspruch auch gegenüber Onlinehändlern im Ausland durchsetzen. Wir können nicht länger hinnehmen, dass Unternehmen aus Drittstaaten im Onlinehandel hohe Umsätze erzielen, ohne diese in Deutschland ordnungsgemäß zu versteuern.“