| Soziale Wohnraumförderung

Höhere Grunddarlehen und Tilgungszuschüsse: Verbesserte Förderkonditionen für klimagerechtes Bauen und Sanieren

Die rheinland-pfälzischen Programme der sozialen Wohnraumförderung, die von der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) umgesetzt werden, wurden rückwirkend zum Jahresbeginn 2023 angepasst.

Damit begegnet das Land den gestiegenen Kosten im Bausektor, berücksichtigt die geänderten Neubaustandards und richtet seine Förderung verstärkt auf die Schaffung von nachhaltigem, bezahlbarem Wohnraum aus. Die Änderungen beinhalten u. a. eine Erhöhung der Grunddarlehen beim Mietwohnungsbau, weitere Zusatzdarlehen, sowie höhere Tilgungszuschüsse.

„Wir haben in Rheinland-Pfalz eines der besten Förderangebote deutschlandweit, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und zu erhalten. Es ist uns deshalb wichtig, fortlaufend unsere Programme zu evaluieren und wo es notwendig ist, bedarfsgerecht anzupassen. Mit den neuen Verwaltungsvorschriften stärken wir unsere bisherigen Programme und bauen die Wohnraumförderung im Sinne der Nachhaltigkeit weiter aus“, betont Bau- und Finanzministerin Doris Ahnen.

Dazu wird das bisherige Sonderprogramm zur Förderung des klimagerechten sozialen Wohnungsbaus in die bestehenden Programme integriert. Aufgrund der Baukostensteigerungen hat das Land die Grunddarlehen in den Programmen der Mietwohnungsbauförderung um mindestens acht Prozent angehoben. Abhängig von der Fördermietenstufe wird es so z. B. möglich sein, bis zu 3.150 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche als Grunddarlehen für den Bau von Mietwohnungen für Haushalte mit geringen Einkommen zu erhalten. Die Zusatzdarlehen für das Bauen mit Holz, die Verwendung ökologischer Dämmstoffe und für höhere Effizienzhausstandards als den aktuellen Neubaustandard bleiben bestehen. So sollen nachhaltige, bezahlbare Bauprojekte besonders stark gefördert werden. Verbunden mit der Gewährung von Tilgungszuschüssen von bis zu 50 Prozent der ISB-Darlehen stellt dies ein gutes Angebot trotz der aktuell schwierigen Rahmenbedingungen am Immobilienmarkt und der Bauwirtschaft dar.

„Die Tilgungszuschüsse sind ein bewährtes Förderinstrument, das wir ergänzend zu den zinsverbilligten Darlehen anbieten. Da die Darlehen in Höhe der Tilgungszuschüsse nicht zurückgezahlt werden müssen, sind sie besonders in der aktuellen Situation eine wirkliche finanzielle Erleichterung für Bauherrinnen und Bauherrn. Um gezielt die klimagerechte Modernisierung für bezahlbare Mietwohnungen zu fördern, heben wir die Tilgungszuschüsse auf bis zu 45 Prozent des ISB-Darlehens an“, so die Bauministerin. Das bedeutet, fast die Hälfte des Darlehens muss nicht zurückgezahlt werden.

Auch der Bau von Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften wird analog zur Mietwohnraumförderung angepasst.

Die Miet- und Belegungsbindungen steigen im Bereich der Mietwohnungsbauförderung auf 20 bis 30 Jahre. Bauministerin Doris Ahnen führt aus: „Das schafft eine langfristige Sicherheit bei den Mietenden und sorgt für ein dauerhaftes Angebot an bezahlbarem Wohnraum im Land. Die angepassten Förderprogramme werden zu diesem Vorhaben maßgeblich beitragen, dabei den Wohnungsbestand fokussieren und zugleich die Anforderungen an den Klimaschutz verstärkt in den Blick nehmen. Davon profitieren die späteren Mieterinnen und Mieter.“

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