| Kommunale Finanzen

Historischer Schuldenschnitt für Kommunen in Rheinland-Pfalz – Finanzministerin Doris Ahnen und Innenminister Michael Ebling übergeben Bescheid an Stadt Worms

Die Stadt Worms nimmt am Programm „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen“ (PEK-RP) des Landes Rheinland-Pfalz teil. Finanzministerin Doris Ahnen und Innenminister Michael Ebling überreichten dem Oberbürgermeister der Stadt Worms, Adolf Kessel, den Bewilligungsbescheid. „Das Land hat sich entschieden, kommunale Altschulden in Höhe von rund 3 Milliarden Euro zu übernehmen. Das ist mehr als die Hälfte der relevanten Liquiditätsschulden. Die historische Schuldenübernahme und die damit verbundene Tilgung aus dem Landeshaushalt zeigen, dass die Solidarität zwischen Land und Kommunen tragender Gedanke des Programms ist“, betonten Finanzministerin Doris Ahnen und Innenminister Michael Ebling bei der Bescheidübergabe.

Konkret übernimmt das Land von der Stadt Worms Liquiditätsschulden in Höhe von 123 Millionen Euro. „Das sind 55 Prozent der anrechnungsfähigen Liquiditätsschulden. Unser Entschuldungsprogramm ist so angelegt, dass wir auch das Zinsänderungsrisiko der Kommunen dauerhaft übernehmen. Dies umfasst sowohl die Tilgungs- als auch die Zinszahlungen, sodass die mittel- und langfristige Entlastung der Kommunen deutlich über 3 Milliarden Euro hinausgehen dürfte“, sagte die Finanzministerin.

„Wir übernehmen kommunale Liquiditätskredite von über 500 Kommunen im Land und können so die Verschuldung der Kommunen deutlich zurückführen. Das Programm wird von weiteren Maßnahmen zur Unterstützung der Kommunen flankiert - von der Neugestaltung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) über das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) bis zu den rund 267 Millionen Euro zur gezielten Entlastung bei Ausgaben für Geflüchtete“, so Innenminister Ebling.

Die koalitionstragenden Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP hatten gemeinsam mit den Fraktionen von CDU und Freien Wählern (FW) das Entschuldungsprogramm in der Landesverfassung verankert. Damit wurde der Weg für die „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen“ bereitet. Das Land entlastet die Landkreise, Verbandsgemeinden, Städte und Gemeinden um über die Hälfte der berücksichtigten kommunalen Liquiditätskredite samt den damit verbundenen Tilgungsverpflichtungen und Zinszahlungen.

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