| Versorgungsrücklage des Landes

Haushalts- und Finanzausschuss beschließt Anlagerichtlinien mit dem Ziel der Nachhaltigkeit

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat in seiner heutigen Sitzung den vom Ministerium der Finanzen vorgelegten Richtlinien für die Anlage der Mittel des Sondervermögens „Versorgungsrücklage des Landes“ zugestimmt. „Die neuen Anlagegrundsätze orientieren sich im Rahmen einer langfristigen Anlagestrategie an den Zielen der Werthaltigkeit, Sicherheit und Nachhaltigkeit und setzen im Bereich der Finanzpolitik des Landes Rheinland-Pfalz ein sichtbares Zeichen für die Zukunft“, erklärte Finanzministerin Doris Ahnen.

Auf der Grundlage der Anlagerichtlinien wird sich die Neuanlage der Mittel aus der Versorgungsrücklage zukünftig an dem Gedanken der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit ausrichten. Weitere zentrale Anlagekriterien sind die Sicherheit, Liquidität und Rendite der Anlageobjekte.

Das Land Rheinland-Pfalz will u.a. in ein unter besonderen Nachhaltigkeitskriterien aufgestelltes Aktienportfolio investieren, dessen Verwaltung von der Deutschen Bundesbank übernommen wird. Hierbei werden Investitionen in solche Unternehmungen ausgeschlossen, deren Geschäftsmodell beispielsweise schwerpunktmäßig auf der Gewinnung fossiler Brennstoffe bzw. auf Energieerzeugung aus fossilen Brennstoffen beruht. Ebenso ausgeschlossen ist eine Investition in ethisch fragwürdige Geschäftsfelder. 

Die Versorgungsrücklage ist im Landesbeamtenversorgungsgesetz (§ 10a) geregelt. Sie basiert auf der früheren Versorgungsrücklage nach Bundesrecht, der sogenannten Kanther-Rücklage, und umfasst aktuell ein Volumen von rund 537 Millionen Euro. Bis zum Jahr 2025 sollen insgesamt 110 Millionen Euro am Aktienmarkt angelegt werden.
 

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