| Flutkatastrophe

Gesetzentwurf zur Errichtung des Sondervermögens „Aufbauhilfe Rheinland-Pfalz 2021“ in den Landtag eingebracht

Eine Woche nach der Beschlussfassung im Ministerrat hat Finanzministerin Doris Ahnen den Gesetzentwurf zur Errichtung des Sondervermögens „Aufbauhilfe Rheinland-Pfalz 2021“ in den Landtag eingebracht.

„Die Hochwasserkatastrophe im Juli hat in den betroffenen Gebieten Schäden von unvorstellbarem Ausmaß verursacht. Wir stehen an der Seite der Betroffenen und werden mit einem finanziellen Kraftakt in den kommenden Jahren die Beseitigung der Schäden bei Privathaushalten, Unternehmen und Einrichtungen sowie die Wiederherstellung der zerstörten Infrastruktur unterstützen. Bund und Länder haben sich zügig auf einen nationalen Solidaritätsfonds geeinigt, der den Wiederaufbau möglich machen soll. Insgesamt werden bis zu 30 Milliarden Euro eingesetzt, wovon rund 15 Milliarden Euro auf Rheinland-Pfalz entfallen. Für die Solidarität und die entschlossene Hilfe sind wir dem Bund und der Ländergemeinschaft sehr dankbar. Jetzt geht es darum, dass diese Mittel in Anspruch genommen werden können und bei den Betroffenen ankommen. Dazu wollen wir auf Landesebene ein Sondervermögen ‚Aufbauhilfe Rheinland-Pfalz 2021‘ einrichten“, erklärte Finanzministerin Doris Ahnen heute im Landtag.

Ebenso wie der Bund und das von der Hochwasserkatastrophe stark betroffene Land Nordrhein-Westfalen habe man sich für ein Sondervermögen entschieden. Dieses haushalterische Instrument sei in der Landesverfassung festgeschrieben. „Auch die guten Erfahrungen anderer Länder nach der Flut 2013 haben uns dazu bewogen, die Hochwasserschadensbeseitigung über ein Sondervermögen abzuwickeln. Damit wird eine kurzfristige, transparente und überjährige Verwendung der bereitgestellten Mittel ermöglicht“, so Ahnen weiter. Hinzu komme, dass der Wiederaufbauprozess viele Jahre dauern werde und die Laufzeit des Sondervermögens daher nicht befristet sei.

Teilen

Zurück