Dazu erklärte Finanzministerin Doris Ahnen: „Das Kommunale Investitionsprogramm 3.0 – Rheinland-Pfalz ist ein Erfolgsprojekt. Knapp die Hälfte der ursprünglich von Bund und Land zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von rund 285 Mio. Euro sind bereits durch 409 bewilligte Förderanträge gebunden.“ Das Förderbudget kann für verschiedene Bereiche der kommunalen Infrastruktur eingesetzt werden, ein Großteil der Fördermittel wird von den Kommunen für energetische Sanierungen von Schulen und Investitionen in Kindertagesstätten verwendet. Die Maßnahmenförderung kann jetzt nach erfolgter Verlängerung bis Ende 2021 aus dem Sondervermögen abgerufen werden.
Auch die Aufstockung des KI 3.0 um weitere knapp 257 Mio. Euro zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen in die Schulinfrastruktur läuft sehr gut an. In diesem Programm ist ein erfreulich breites Spektrum von Schulbau- und Schulsanierungsmaßnahmen förderfähig. „Bisher haben bereits 24 Landkreise und 10 kreisfreie Städte ihre Maßnahmenlisten zur Projektanmeldung beim Finanzministerium eingereicht.“ Bis zum 31.03.2018 müssen alle 36 Projektlisten dem Finanzministerium vorliegen. Nach der Anpassung des Sondervermögensgesetzes durch den Landtag ist jetzt auch der Weg frei für den Mittelfluss aus dem Fördertopf.