| Wohnen/Konzeptvergabe

Förderbescheid für die Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim

Die Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim ist die fünfte rheinland-pfälzische Kommune, die dem Projektaufruf des Ministeriums der Finanzen für vorbildliche Konzeptvergabeverfahren bei der Veräußerung öffentlicher Grundstücke gefolgt ist.

„Die Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim hat sich bewusst für ein Konzeptvergabeverfahren entschieden, um ein denkmalgeschütztes Gebäude hochwertig und nachhaltig mit einer geplanten Neubebauung zu verknüpfen. Ziel ist es, ein lebendiges und gemischt genutztes Quartier in hoher baulicher und architektonischer Qualität für eine Vielfalt des Miteinanderlebens zu schaffen. Wir unterstützen dieses Konzeptvergabeverfahren mit Landesmitteln in Höhe von über 21.000 Euro aus dem Förderprogramm ‚Experimenteller Wohnungs- und Städtebau‘“, sagte Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen.

Die geplante Maßnahme in Gau-Bischofsheim befindet sich direkt im Ortskern. In dieser zentralen Lage sollen auf einer Grundstücksfläche von 1.348 Quadratmetern altersgerechte und überwiegend barrierefreie Wohnungen errichtet werden. Dabei soll durch größenvariable Wohnungen und flexible Raumnutzungen eine Nutzungsmischung der Wohnformen und der Bewohnerzielgruppen erreicht werden. Bis zu 30 Prozent des neu entstehenden Wohnraums soll außerdem sozial gefördert sein.

„Mit der Konzeptvergabe verfügen die Kommunen über ein wirksames Instrument, um solche Projekte zu realisieren. Dabei wird nicht nur bezahlbarer, sondern auch sozial ausgewogener, zukunftsfähiger und qualitätsvoller Wohnraum geschaffen. Darüber hinaus bin ich zuversichtlich, dass die erarbeiteten Lösungen und der Weg dorthin auch in anderen Kommunen als Modell und Impulsgeber dienen“, führte Ministerin Doris Ahnen weiter aus.

Anfang 2020 hatte das Ministerium rheinland-pfälzische Kommunen dazu aufgerufen, ihre geplanten Konzeptvergabeverfahren einzureichen, um eine Projektförderung zu erhalten. Ausgewählten Konzeptvergabeverfahren konnte eine Projektförderung in Form eines Zuschusses von bis zu 80% der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 25.000 Euro, gewährt werden. Insbesondere werden dadurch Mehrkosten, die durch die Beauftragung von Dritten zur Durchführung des Verfahrens entstehen, gefördert.

Eine Evaluation der Modellprojekte ist für Ende dieses Jahres vorgesehen.

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