„Mit komplexen Steuergestaltungsmodellen, die von großen Anwaltskanzleien und Konzernen entwickelt werden und Lücken im Steuersystem gezielt ausnutzen, werden zum Teil skrupellos Steuern hinterzogen. Die Anzeigepflicht erhöht den Druck auf Steuervermeider und sorgt so für mehr Steuergerechtigkeit“, erklärte die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen.
Es sei nicht hinnehmbar, dass jahrelang komplizierte steuerliche Gestaltungskonstruktionen zur Anwendung kommen. Der Wettlauf zwischen findigen Beratern auf der einen Seite und den Finanzverwaltungen auf der anderen Seite müsse ein Ende haben. Daher sei der heutige Kabinettsbeschluss eine wichtige Ergänzung im Kampf gegen Steuerbetrug und für Steuergerechtigkeit. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle dem Bundeszentralamt für Steuern innerhalb von 30 Tagen mitgeteilt werden müssen.
„Die Anzeigepflicht leistet einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken und zur Herstellung von Steuergerechtigkeit. Daher ist es ebenso wichtig, dass es auch zu einer Anzeigepflicht für inländische Steuergestaltung kommt. Hierfür werde ich mich weiterhin einsetzen“, so Ahnen.