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Finanzministerin Ahnen begrüßt steuerliche Hilfen für Gastronomie und Unternehmen

Die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen begrüßt die Ergebnisse des Koalitionsausschusses auf Bundesebene, insbesondere die Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung im Gastgewerbe.

„Wir haben uns bereits im letzten Frühjahr erfolgreich für eine zeitlich befristete Senkung des Mehrwertsteuersatzes von 19 auf 7 Prozent im Gastgewerbe eingesetzt. Leider konnte diese Hilfsmaßnahme durch den erneuten Shutdown und die Schließung von Hotels und Gastronomiebetrieben noch nicht die gewünschte Wirkung entfalten. Dass der verminderte Mehrwertsteuersatz nun bis Ende 2022 verlängert werden soll, ist eine folgerichtige Entscheidung und begrüße ich sehr, um die von der Pandemie besonders hart getroffene Branche zielgerichtet zu unterstützen“, erklärte Finanzministerin Doris Ahnen.

Der Koalitionsausschuss auf Bundesregierung hat zudem mit dem steuerlichen Verlustrücktrag eine Entlastung für Unternehmen auf den Weg gebracht, die sich schon in der ersten Welle der Corona-Pandemie bewährt hat. Einbußen können künftig umfangreicher als bisher mit Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnet werden. Vorgesehen ist, den Verlustrücktrag zu verdoppeln auf maximal 10 Millionen Euro beziehungsweise 20 Millionen Euro bei Ehepartnern. „Die Verbesserung des Verlustrücktrags hat sich als eine sehr zielgenaue Maßnahme erwiesen. Sie hilft zwar nicht jedem von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, ist aber ein wichtiger Baustein eines breiten steuerlichen Unterstützungsprogramms“, sagte Ahnen.

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