„Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), die für die Bewilligung und Auszahlung der Aufbauhilfen zuständig ist, hat bislang 3.268 private Gebäudeanträge, 11.892 Hausratanträge und 510 gewerbliche Anträge auf Wiederaufbauhilfe mit mehr als einer Milliarde Euro und einer Bewilligungsquote von rund 95 Prozent bewilligt. Alleine im Bereich des Wiederaufbaus privater Wohngebäude wurde bislang mehr als eine halbe Milliarde Euro bewilligt“, so Ahnen.
In der gemeinsamen Kabinettssitzung mit Landrätin Cornelia Weigand und den hauptamtlichen Bürgermeistern hat Bauministerin Ahnen auch über eine neue Rechtsverordnung berichtet, die Abweichungen von den Vorschriften des Baugesetzbuches zur Katastrophenbewältigung ermöglichen soll. Durch den neuen § 246 c Baugesetzbuch wird die Landesregierung ermächtigt, Wiederaufbaugebiete zu bestimmen. In diesen Gebieten können dann zur Katastrophenbewältigung eine oder mehrere Abweichungen von den Vorschriften des Baugesetzbuchs zugelassen werden. „Die neuen Regelungen schaffen weitere wichtige Erleichterungen in den besonders vom Hochwasser betroffenen Gebieten, um allen Betroffenen in absehbarer Zeit ein attraktives und hochwasserangepasstes Wohnumfeld in ihren Heimatgemeinden zu ermöglichen. Ich bin froh, dass der Bund diesen Schritt ermöglicht hat und wir als Land in die schnelle Umsetzung gegangen sind“, sagte Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen.