Die Tarifergebnisse der Tarifrunde 2019/2020 sollen für die Beamtinnen und Beamten zeitgleich und systemgerecht übertragen werden. Bereits in den Jahren 2015 bis 2018 ist das Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder jeweils auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger übertragen worden. Zudem wird es mit Blick auf die Besoldungsentwicklung in den anderen Ländern zu einer außerordentlichen Anpassung kommen. Zum 1.7.2019 und zum 1.7.2020 soll die Landesregierung die Besoldung für Beamtinnen und Beamte und Richterinnen und Richter des Landes zusätzlich um jeweils zwei Prozent anheben.
Ministerpräsidentin Malu Dreyer sagte dazu: „Seit Beginn meiner Amtszeit habe ich die Bezahlung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stets im Blick gehabt. Seit 2015 haben wir das Tarifergebnis jeweils auch für die Beamtinnen und Beamten übernommen. Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung ist jetzt der richtige Moment, um darüber hinaus eine außerordentliche Anpassung für 2019 und 2020 vorzusehen.“
Darüber hinaus hatten Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter in Rheinland-Pfalz aufgrund der alten „3 Mal 1 Prozent-Regelung“ geringere Bezügesteigerungen als Angestellte über den Tarifvertrag der Länder.
Die Landesregierung hat sich bei der Frage nach der Höhe des Anpassungsbedarfs an der Bezahlung im Bundesvergleich orientiert. Nach dem jetzt beschlossenen deutlichen Plus der Bezüge für die Beamten- und Richterschaft erwartet die Landesregierung, dass sie hierdurch einen Platz im verdichteten Mittelfeld aller Länder im Bezügevergleich erreichen wird.
Die Ministerpräsidentin ergänzte: „Wir wollen die Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes sichern und die besten Köpfe für die Tätigkeit im Landesdienst begeistern. Deshalb müssen wir auch bei der Bezahlung konkurrenzfähige Bedingungen bieten. Der öffentliche Dienst ist ein guter Arbeitgeber. Er bietet vor allem verantwortungsvolle Tätigkeiten in einem selbstbestimmten Umfeld. Auch die Arbeitsplatzsicherheit und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind essentieller Bestandteil des Beamtenverhältnisses. Die Bezahlung ist aber auch ein gewichtiges Argument. Hier müssen wir im Vergleich zu anderen Ländern nachlegen und das machen wir mit der Ankündigung der Landesregierung von heute.“
Die starke wirtschaftliche Lage habe dazu geführt, dass sich die Nachfrage nach Arbeitskräften deutlich erhöht habe. Dies sei einerseits eine sehr gute Nachricht, da Absolventinnen und Absolventen aber auch die Beschäftigten mehr Möglichkeiten bei der Berufswahl hätten, andererseits konkurriere das Land nun mit den Arbeitgebern der Privatwirtschaft um die besten Köpfe, erläuterte Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing: „Gute Politik braucht qualifizierte Fachkräfte und deshalb muss auch eine Landesregierung attraktive Konditionen anbieten, um auf dem Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig zu sein.“ Die Anpassung der Beamtenbesoldung sei auch ein wichtiges Signal für den Infrastrukturausbau. „Schon heute stellt das Land viele Fachkräfte ein, wenn wir aber bessere Konditionen anbieten, werden wir noch mehr qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber ansprechen können.“
Auch im Bereich der Justiz unternehme die Landesregierung große Anstrengungen, die Personalsituation zu verbessern, betonte Wissing: „Die Anpassung der Besoldung ist mit Voraussetzung dafür, dass alle Stellen auch zeitnah besetzt werden können.“ Wissing betonte, dass das Land auch nach der beabsichtigten Erhöhung der Besoldung im Hinblick auf seine Verantwortung gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern angemessen und maßvoll vorgehe.
„Wir haben heute die richtige Antwort auf die Herausforderungen und den Wandel in der Verwaltung in der Zukunft. Die Digitalisierung, ein veränderter Anspruch der Bürgerinnen und Bürger an Verwaltung in Fragen von Transparenz, Beteiligung und Serviceorientierung erfordert von unseren Beamtinnen und Beamten andere und höhere Qualifikationen. Als Arbeitgeber stehen wir vor der Situation, dass wir einerseits mit der Wirtschaft und andererseits auch mit benachbarten Ländern und Bundesbehörden um gut qualifizierte Fachkräfte konkurrieren. Auch in meinem Bereich stelle ich fest, dass es zunehmend schwieriger wird, gut ausgebildete und qualifizierte Fachkräfte, wie zum Beispiel Ingenieure, Naturwissenschaftler oder Forstbedienstete zu finden“, unterstrich Umweltministerin Ulrike Höfken. „Aus diesen Gründen benötigen wir eine Anpassung der Beamtenbesoldung, damit wir die besten Köpfe für den Landesdienst für die Bewältigung dieser Herausforderungen gewinnen“, so Umweltministerin Ulrike Höfken. „Auf Grundlage der finanzpolitischen Situation und der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung ist es nun geboten, die Spielräume für eine Anpassung der Besoldung für alle Beamtinnen und Beamte, die mit ihrer engagierten Leistung die Funktionsfähigkeit des Landes und das Gemeinwohl sichern, zu nutzen.“
Finanzministerin Doris Ahnen betonte, dass man diese Entscheidung mit großer finanzieller Tragweite verantworten könne. „Gerade mit Blick auf die Nachbarländer sichert eine attraktive Bezahlung die Gewinnung von Nachwuchskräften, die es angesichts des demografischen Wandels, steigender Anforderungen und des digitalen Fortschritts für eine qualitativ hochwertige Aufgabenerfüllung braucht.“ Ahnen wies darauf hin, dass von dem heutigen Beschluss der Landesregierung rund 70.000 unmittelbare Landesbeamtinnen und -beamte sowie 48.000 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger profitieren werden. Die größten Gruppen seien dabei rund 37.000 Lehrerinnen und Lehrer, rund 9.000 Polizistinnen und Polizisten, rund 6.000 Finanzbeamtinnen und Finanzbeamte sowie rund 6.000 Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter der Justiz.
Mit rund 40 Prozent stellten die Personalausgaben den größten Block im Landeshaushalt dar. Allein die außerordentlichen Bezügeanpassungen würden dabei für 2019 und 2020 über 200 Millionen Euro an Mehrkosten bedeuten. Nach Ansicht von Finanzministerin Ahnen würde eine wichtige Entscheidung im Wettbewerb um die besten Köpfe getroffen.
Es sei beabsichtigt, im kommenden Doppelhaushalt entsprechend finanziell vorzusorgen sowie zu gegebener Zeit einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen. Die Anhebung der Bezüge soll wie üblich auch für die Versorgungsempfängerinnen und –empfänger gelten.