„Insbesondere in den sogenannten Schwarmstädten, zu denen Landau gehört, muss zusätzlicher – und vor allem bezahlbarer – Wohnraum dringend geschaffen werden. Daher freue ich mich heute besonders, dieses Projekt hier in Landau zu fördern. Projekte wie die der GeWoLD eG sind ein Beleg dafür, dass Wohnungsgenossenschaften bezahlbaren Wohnraum schaffen. Wir tun daher gut daran, die in Rheinland-Pfalz entstandene Genossenschaftsidee voranzubringen. Wir haben mit dieser Idee positive Erfahrungen gemacht und mit unseren verschiedenen Fördermöglichkeiten den richtigen Weg eingeschlagen“, sagte Weinberg.
„Die erweiterte öffentliche Förderung, insbesondere die Möglichkeit der Tilgungszuschüsse, ist aus kommunaler Sicht sehr wichtig, um die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zu forcieren. Unabhängig davon hat auch die Stadt im Rahmen ihrer Daseinsvorsorge ein breites Maßnahmenbündel verabschiedet, um mehr bezahlbaren Wohnraum in Landau zu ermöglichen“, erklärte Thomas Hirsch, Oberbürgermeister der Stadt Landau.
„Mit den beiden geförderten Wohngemeinschaften möchten wir unseren gesellschaftlichen Beitrag in Landau leisten“, so Marika Weis. Von den siebenunddreißig Wohnungen verbleiben siebenundzwanzig Wohnungen und die beiden Wohngemeinschaften bei der GeWoLD eG. Die insgesamt zwölf Bewohnerplätze der beiden Wohngemeinschaften mit rund 500 Quadratmetern Wohnfläche sind hauptsächlich für Studierende vorgesehen. Der Baubeginn ist für Frühjahr 2017 geplant. „Durch die Förderung ist es möglich, die Bewohnerplätze im Einstieg zu einer Nettokaltmiete von maximal 5,35 Euro pro Quadratmeter im Monat zu vermieten“, erläuterte Peter Borchers. Die Wohnungen seien voraussichtlich im Herbst 2018 bezugsfertig.
Durch die Anfang des Jahres eingeführten Tilgungszuschüsse sind die Rahmenbedingungen für Investitionen in den sozialen Wohnungsbau deutlich verbessert worden. „In den ersten drei Quartalen des Jahres 2016 sind bei der ISB insgesamt Anträge für die Förderung von über 1.917 Wohneinheiten eingegangen. Es wurden Mittel in Höhe von rund 132 Millionen Euro beantragt“, sagte Dexheimer. Die Höhe der Tilgungszuschüsse zu den Grunddarlehen richtet sich nach den Fördermietenstufen und der Einkommensgruppe der Mieterhaushalte. Zudem werden für Zusatzdarlehen, etwa für standortbedingte Mehrkosten, Abrisskosten oder unter bestimmten Voraussetzungen auch für den Einbau von Aufzügen landesweit Tilgungszuschüsse von bis zu 25 Prozent gewährt.