„Wir in Rheinland-Pfalz handhaben die Abgabefrist bereits seit Jahren großzügig. Auch in diesem Jahr kommen wir den Bürgerinnen und Bürgern entgegen. Unsere Finanzämter sind angehalten, Anträgen auf Fristverlängerung bis zum 31. Juli möglichst stattzugeben. Auch Verspätungszuschläge werden für diesen Zeitraum nur im Ausnahmefall festgesetzt“, erklärte die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen heute in Mainz.
Ahnen wies ausdrücklich darauf hin, dass beide Maßnahmen für alle Steuerbürgerinnen und -bürger gelten und nicht nur für diejenigen, die ihre Steuererklärung elektronisch abgeben. Einer ausschließlichen Begünstigung von elektronischen Steuererklärungen, wie dies in anderen Bundesländern vorgesehen ist, stehe die Ministerin kritisch gegenüber: „Wir sollten auf die Bürgerinnen und Bürger keinen Druck ausüben, sondern durch unser Leistungsangebot überzeugen. In diesem Punkt kann Rheinland-Pfalz selbstbewusst sein, wie so manche Statistik beweist.“
Zum 1. Januar 2017 ist das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens in Kraft getreten. Es enthält eine Reihe von Neuerungen, die den Steuerpflichtigen die Steuererklärung erleichtern sollen. Unter anderem bestimmt das Gesetz auch, dass die Abgabefrist für steuerlich nicht Beratene ab 2019 vom 31. Mai auf den 31. Juli verlängert wird. So kann beispielsweise die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2018 bis zum 31. Juli 2019 eingereicht werden.
Um die Arbeit der Steuerverwaltung zu erleichtern, werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten ihre Steuererklärungen wenn möglich elektronisch an ihr Finanzamt zu übermitteln. Hierzu stehen neben dem kostenlosen Programm ELSTER (www.elster.de) auch Programme aus dem Handel zur Verfügung. Die Bearbeitungsdauer im Finanzamt ist nicht nur schneller als die der in Papierform abgegebenen Steuererklärung, sondern bietet Vorteile wie die Vorausgefüllte Steuererklärung, die Prüfung der Angaben auf Plausibilität und die Berechnung der Steuererstattung bzw. -nachzahlung.