Nach der Mietpreisbremse dürfen die Mieten in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten bei neu abgeschlossenen Mietverträgen grundsätzlich nur um maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Nach der Aktualisierung der Gebietskulisse gelten Landau, Mainz, Speyer und Trier als Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten. Die Mietpreisbremse ist erstmalig im September 2015 in Kraft getreten und hat eine Geltungsdauer von fünf Jahren.
In den vier Städten soll zudem die sogenannte Kappungsgrenze um fünf Jahre verlängert werden. Die Kappungsgrenze besagt, dass die Miete innerhalb von drei Jahren nicht mehr als einen bestimmten Prozentsatz steigen darf. Grundsätzlich liegt dieser Wert bei 20 Prozent, maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. In Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten wird diese Kappungsgrenze auf 15 Prozent begrenzt. Das heißt, statt 20 Prozent darf die Miete bei einem bestehenden Mietvertrag nur noch um 15 Prozent in drei Jahren erhöht werden, maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Nach dem Abschluss des Beteiligungs- und Anhörungsverfahrens werden die Landesverordnungen dem Ministerrat zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt.