„Höchste Priorität hat für uns zurzeit natürlich die Sicherheit der Menschen auf den Baustellen und bei den Planungen. Selbstverständlich stehen wir allen am Bau Beteiligten zur Seite, um die finanziellen Folgen so klein wie möglich zu halten. Gerade in schwierigen Zeiten muss der Staat verlässlich sein. Wir sind in einem ständigen, engen Dialog mit allen beteiligten Partnern wie der Architekten-, Handwerks und Ingenieurkammer oder der Bauwirtschaft“, sagte Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen.
Aktuell stehen der Fortgang der Bauprojekte, der Erhalt der Liquidität und damit der Arbeitsfähigkeit der beteiligten Partner und die Neuvergabe zukünftiger Projekte als Stütze der Konjunktur im Vordergrund. Wichtige Regelungen hierzu im Überblick:
Bauprojekte laufen weiter
Begonnene Bauprojekte werden fortgesetzt. Entsprechend dieses Grundsatzes im Erlass des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zu bauvertraglichen Fragen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie vom 23. März 2020 wird an den Baustellen im Land unter Beachtung der Gesundheits- und Sicherheitsregularien weitergearbeitet. Anstehende Gewerke werden weiter ausgeschrieben und vergeben, Planungen werden fortgesetzt und weitere Projekte zur Ausschreibung geführt. Baumaßnahmen werden erst eingestellt, wenn es unumgänglich wird.
Vereinfachte Prüfung von Abschlagsrechnungen
Die Prüfung von Abschlags- und Schlussrechnungen wird auf Seiten der Bauverwaltung vorübergehend vereinfacht, so dass die Bauunternehmen schneller und einfacher den ihnen zustehenden Werklohn erhalten. Die fachtechnische Prüfung wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.
Keine Zinsen auf Vorauszahlungen
Als zusätzliche Maßnahme zur Sicherung der Liquidität der Bauunternehmen werden die Voraussetzungen für Vorauszahlungen vereinfacht. Auf eine Verzinsung wird verzichtet, die Vorauszahlungen werden durch Bürgschaften abgesichert.
Einvernehmliche Bauunterbrechung bei Unabwendbarkeit
Wenn trotz aller Bemühungen eine Aufrechterhaltung des Baubetriebes nicht möglich ist, strebt der Landesbetrieb LBB mit seinen Vertragspartnern eine einvernehmliche, geordnete und zeitlich befristete Unterbrechung an. Auf wechselseitige Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche wie bspw. Kündigungsrechte infolge einer einvernehmlichen Bauunterbrechung sollen die Beteiligten nach Möglichkeit verzichten. Im Einvernehmen mit den Partnern in den Bauprojekten wird vielmehr in jedem Einzelfall daran gearbeitet unvermeidbare Bauunterbrechungen so kurz wie möglich zu halten. Sollten aufgrund von notwendigen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz Mehraufwendungen bei den beteiligten Partnern entstehen, wird sich die Bauverwaltung auch hier um tragfähige Lösungen bemühen.
Beschleunigte Vergabe von Aufträgen
Aufträge für Bau-, Dienst- und Lieferleistungen, die unmittelbar oder mittelbar der Eindämmung der Covid-19-Pandemie dienen, können in vereinfachten und beschleunigten Verfahren vergeben werden. Weiterhin werden zusätzliche Vereinfachungen in den regulären Vergabeverfahren bezogen auf die Nachweispflichten der Unternehmen eingeführt. Dies dienst dazu den Zugang zu wirtschaftlich wichtigen Aufträgen der öffentlichen Hand zu erleichtern. Dem Staat als vertrauenswürdigem und bezogen auf die künftigen Bauvolumina verlässlichen Auftraggeber kommt in der Zeit der Pandemiebewältigung aber auch danach eine hohe Bedeutung zu. Die Bauverwaltung wird im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten durch anhaltende Bautätigkeit ihren Anteil an der wirtschaftlichen Stabilisierung nach der Krise leisten.