| Vermittlungsausschuss

Ahnen/Hubig: „Einigung auf Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ist wichtiger Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf“

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich in seiner gestrigen Sitzung zum Ganztagsförderungsgesetz auf einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder geeinigt. Finanzministerin Doris Ahnen vertrat das Land Rheinland-Pfalz und begrüßte das erreichte Ergebnis.

„Die Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder leistet einen wesentlichen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und gehört zu einer modernen und familienfreundlichen Arbeitswelt dazu. Darüber hinaus ermöglicht die Ganztagsbetreuung sportliche, kulturelle und soziale Teilhabe für alle Kinder. Die Einigung im Vermittlungsausschuss ist eine gute Nachricht für viele Familien und ein Schritt zu mehr Chancengleichheit“, erklärte Doris Ahnen.

„Als erstes Bundesland hat Rheinland-Pfalz 2002 ein Ausbauprogramm zu schulischen Ganztagsangeboten gestartet. Seitdem ist die rheinland-pfälzische Ganztagsschule ein Erfolgsmodell. Wir legen Wert darauf, dass alle Kinder und Jugendlichen Zugang zu guter Bildung bekommen, unabhängig von der Herkunft und dem Geldbeutel der Eltern. In Rheinland-Pfalz kann deshalb schon heute jede Schülerin und jeder Schüler einen Ganztagsplatz erhalten, wenn er oder sie diesen benötigt. Mit der Einigung machen wir allerdings einen weiteren wichtigen Schritt für eine moderne Bildungs- und Familienpolitik“, ergänzte Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig.

Ahnen hob hervor, dass der Bund zugesagt habe, sich stärker als bisher vorgesehen an der Finanzierung des Ausbaus der Ganztagsbetreuung zu beteiligen. „Der höhere Beitrag des Bundes senkt die finanziellen Auswirkungen des Rechtsanspruchs auf Länder und Kommunen. Dafür haben wir uns im ganzen Gesetzgebungsverfahren eingesetzt. Dennoch bleibt es dabei, dass Länder und Kommunen einen erheblichen Teil der Kosten tragen müssen. Die jetzt gefundene Ausgestaltung ist nach gemeinsamer Abwägung ein tragfähiger Kompromiss – vor allem im Interesse der Familien und Kinder“, so Ahnen.

Die Einigung im Vermittlungsausschuss sieht vor, dass der Bund bei der Investitionsförderung höchstens 70 Prozent der Kosten, maximal 3,5 Milliarden Euro, übernimmt. Ab dem Jahr 2030 wird sich der Bund mit 1,3 Milliarden Euro jährlich an den Betriebskosten beteiligen. Zudem ist eine Evaluation der Investitionskosten und der Betriebskosten zum 31. Dezember 2027 und zum 31. Dezember 2030 vereinbart worden. Bundestag und Bundesrat müssen das Ergebnis noch bestätigen.

In Rheinland-Pfalz gibt es mittlerweile in jeder der 170 Verbandsgemeinden, verbandsfreien Gemeinden, großen kreisangehörigen Städte und kreisfreien Städte mindestens ein Ganztagsangebot im Grundschulbereich. Im Schuljahr 2021/2022 bestehen insgesamt 647 Ganztagsschulen (GTS) in Angebotsform. Dazu gehören 347 Grundschulen, 62 Förderschulen, 48 Integrierte Gesamtschulen, 47 Gymnasien mit neunjährigem Bildungsgang, 141 Realschulen plus und zwei Realschulen in privater Trägerschaft. Des Weiteren wurden zum Schuljahr 2021/2022 Einrichtungsoptionen für sieben weitere neue Ganztagsschulen in Angebotsform – darunter 6 Grundschulen – erteilt.

Im vergangenen Schuljahr hatten über 86% der Grundschulen ein Ganztagsangebot. Mit dem erreichten Ausbaustand und der breiten Palette unterschiedlicher Organisationsformen ist eine sehr gute Basis an ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten vorhanden, um den ab 2026 vorgesehenen Rechtsanspruch für Kinder im Grundschulalter sowohl quantitativ als auch qualitativ erfüllen zu können.

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