Den öffentlichen Haushalten entgingen dadurch Steuereinnahmen in Millionenhöhe. Zudem komme es zu gravierenden Wettbewerbsnachteilen für steuerehrliche Unternehmen, wenn in Drittländern ansässige Händler durch planmäßige Steuerhinterziehung ihre Waren zu einem niedrigeren Preis anbieten.
Die Finanzministerinnen und –minister der Länder haben sich heute darauf verständigt, gemeinsam mit dem Bund im ersten Quartal 2018 einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten. Betreiber von Online-Marktplätzen, wie beispielsweise Amazon oder Ebay, sollen damit zukünftig stärker in die Pflicht genommen werden und unter bestimmten Voraussetzungen für Umsatzsteuerausfälle haften. Ahnen begrüßte dieses Vorhaben ausdrücklich. „Auch im Bereich des Onlinehandels müssen wir für fairen Wettbewerb sorgen und Steuerschlupflöcher schließen. Es gilt nun, den entsprechenden Gesetzentwurf zügig zu erarbeiten und umzusetzen. Damit leisten wir einen wirksamen Beitrag für mehr Steuergerechtigkeit“, sagte die Ministerin.