„Steuerflucht und Steuerhinterziehung sind keine ‚Kavaliersdelikte‘, sondern Straftaten, die konsequent geahndet und bestraft werden müssen. Steuerbetrüger bereichern sich auf Kosten des Staates und zu Lasten aller ehrlichen Steuerpflichtigen, die ihren Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwohls leisten. Somit ist der heutige Beschluss ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung auf dem Weg zu mehr Steuergerechtigkeit. Jedoch sind gerade auf europäischer und internationaler Ebene weitere Maßnahmen erforderlich, um so genannte Steueroasen auszutrocknen“ betonte Finanzministerin Ahnen.
Die Einschränkung des steuerlichen Bankgeheimnisses ermöglicht es, dass Informationen über auffällige Konten, die bei der Betriebsprüfung von Finanzinstituten entdeckt werden, künftig an das zuständige Finanzamt des Kontoinhabers weitergegeben werden dürfen. Vor allem die Enthüllungen der „Panama Papiere“ haben das erschreckende Ausmaß an Steuerhinterziehung und Geldwäsche in Steueroasen aufgezeigt und damit den dringenden Handlungsbedarf in diesem Bereich deutlich gemacht.