Hierzu stellte Doris Ahnen vor allem auf die Möglichkeiten des Steuermodernisierungsgesetzes ab: „Das Steuermodernisierungsgesetz ist eines der wichtigsten Reformprojekte der letzten Jahre in der Steuerverwaltung. Das Gesetz beinhaltet ein umfassendes Maßnahmenpaket, das bis zur endgültigen Umsetzung im Jahr 2022 zu spürbaren Entlastungen beim Bürokratieaufwand führen wird. Alle Beteiligten, also Steuerpflichtige und Finanzverwaltungen, werden davon profitieren.“
Das Gesetz zur Modernisierung des Steuerverfahrens wurde am 11. Mai 2016 vom Bundestag angenommen. Auch der Finanzausschuss des Bundesrates hat letzte Woche die Empfehlung ausgesprochen, dem Gesetz zuzustimmen, sodass die Regelungen möglichst bald in Kraft treten können.
Eine zentrale Maßnahme im Rahmen des Steuermodernisierungsgesetzes ist die Erstellung eines vollautomatischen Steuerbescheids. „Es ist technisch möglich, einen Großteil der Steuerbescheide ausschließlich automationsgestützt zu bearbeiten“, sagte Finanzministerin Ahnen. Der verstärkte Einsatz der Automation wird dazu führen, dass sich die Finanzbeamtinnen und -beamten auf die Bearbeitung rechtlich schwieriger und tatsächlich prüfungsbedürftiger Fälle konzentrieren können.
Daneben erhalten Steuerpflichtige mehr Zeit für die Abgabe ihrer Steuerklärung. Die Frist für die Abgabe einer Jahressteuererklärung wird allgemein um zwei Monate verlängert. Auch Belege, wie beispielsweise für geleistete Spenden oder Bescheinigungen über Kapitalertragsteuer, sind nicht mehr zwingend vorzulegen, sondern nur noch im Einzelfall nach Aufforderung durch das zuständige Finanzamt.
„Mit den im Steuermodernisierungsgesetz geplanten Maßnahmen steht uns bald wirksames Handwerkszeug zur Verfügung, um den Aufwand auf dem Weg zum Steuerbescheid zu verringern und dennoch den Ansprüchen an eine gleichmäßige und gerechte Besteuerung zu genügen“, resümierte Finanzministerin Ahnen.
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