Dazu erklärte die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen: „Im Kampf für mehr Steuergerechtigkeit kommt es vor allem darauf an, für noch mehr Transparenz zu sorgen. Ein notwendiger Schritt ist die zügige Umsetzung einer umfassenden Anzeigepflicht für Steuergestaltungen, die die Offenlegung nationaler Modelle zur Pflicht macht. Der Staat kann dann rechtzeitig und wirksam Gegenmaßnahmen gegen offensichtlich nicht legitime Praktiken der Steuergestaltung ergreifen – also für ein koordiniertes Vorgehen der Steuerverwaltungen sorgen oder wenn nötig, das Steuerrecht anpassen. Der Wettlauf zwischen findigen Beratern auf der einen Seite und den Finanzverwaltungen auf der anderen Seite muss ein Ende haben. Auf beiden Seiten werden durch den Steuergestaltungswettlauf enorme Ressourcen verschwendet, die man volkswirtschaftlich sinnvoller und im Interesse des Gemeinwohls einsetzen könnte.“
Die Finanzministerkonferenz beschloss heute, eine politische Arbeitsgruppe auf der Ebene der Staatssekretäre in den Finanzministerien der Länder einzusetzen, um möglichst zügig Eckpunkte für die rechtliche Ausgestaltung einer Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen zu erarbeiten. Im Anschluss daran soll die Arbeitsgruppe dann nach Möglichkeit bis Sommer 2018 konkrete Gesetzesformulierungen vorschlagen. Der Beschluss kam auf Antrag der SPD-geführten Finanzministerien der Länder zustande.
„Die künftige Bundesregierung ist in der Pflicht, gemeinsam mit den Ländern auch national wirksame Gegenmaßnahmen auf den Weg zu bringen. Sie muss sich klar zu der von der Finanzministerkonferenz heute geforderten Anzeigepflicht für Steuergestaltungsmodelle bekennen“, betonte Ahnen.