| Steuerhinterziehung

Ahnen: Steuerbetrug mit manipulierten Kassen entschieden bekämpfen

Steuerbetrug durch manipulierte Kassen führt zu massiven Einnahmeverlusten des Staates. Schätzungen gehen von einem Betrag von bis zu zehn Milliarden Euro im Jahr aus. Der Betrug hat damit ein Ausmaß angenommen, das konkreten Handlungsbedarf aufzeigt. Bundestag und Bundesrat haben Ende 2016 ein Gesetz zur Bekämpfung des Steuerbetrugs mit manipulierten Kassenaufzeichnungen verabschiedet, das auch auf Initiative der SPD-geführten Finanzministerien der Länder zustande kam. Das Gesetz sieht die verpflichtende Einführung eines technischen Verfahrens für Registrierkassen vor, mit dem die Steuerverwaltung solche Manipulationen besser als bislang aufdecken und nachweisen kann.

Eine aktuelle Verordnung der Bundesregierung konkretisiert nunmehr das technische Verfahren, um den Betrug an elektronischen Kassensystemen einzudämmen. Die Verordnung ist für die Wirksamkeit des Gesetzes zentral und legt unter anderem den Anwendungsbereich und die Anforderungen an den neuen Sicherheitsschutz fest. Der Finanzausschuss  des Bundesrates hat die Verordnung heute beraten.

Dazu erklärte die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen: „Es ist sehr wichtig, dass mit der Kassensicherungsverordnung nunmehr der nächste Schritt gegangen wird, um den Steuerbetrug durch systematische Manipulationen von digitalen Kassenaufzeichnungen wirksam und nachhaltig zu bekämpfen. Der Entwurf der Bundesregierung für die Verordnung hat allerdings Lücken, die wir nicht hinnehmen können. So lässt die Vorlage der Bundesregierung beispielsweise die Taxameter außen vor. Unsere Erfahrungen bei der Steuerprüfung haben aber gezeigt, dass Manipulationen in allen bargeldintensiven Branchen vorkommen. Der Betrug benachteiligt alle redlichen Unternehmer der Branche. Der Geltungsbereich der Kassensicherungsverordnung muss deshalb auch auf Taxameter ausgedehnt werden.“

Ein Antrag von Rheinland-Pfalz für die Beratungen des Bundesrats-Finanzausschusses sah dementsprechend vor, den Anwendungsbereich der Verordnung auf Taxameter und Wegstreckenzähler auszudehnen. Das Bundesfinanzministerium sicherte daraufhin noch in der Sitzung selbst zu, noch in diesem Jahr und in enger Abstimmung mit den Ländern eine entsprechende Überarbeitung der Verordnung zu starten.

Es wurde darüber hinaus ein weiterer Antrag von Rheinland-Pfalz beschlossen. Darin fordert der Finanzausschuss, deutlich mehr Manipulationsschutz in allen bargeldintensiven Branchen zu erreichen und die vorgesehenen Sicherungsverfahren auch für Geld- und Warenspielgeräte auszudehnen.

Doris Ahnen: „Die Länder werden sehr genau verfolgen, wie die Verordnung in der Praxis wirkt und ob nicht ein Ungleichgewicht für die Besteuerung der unterschiedlichen bargeldintensiven Betriebssparten entsteht. Sollten sich in der Praxis im Bereich der Geld- und Warenspielgeräte die bereits jetzt vorhandenen Vollzugsdefizite bestätigen, sind diese schnellstmöglich zu beseitigen. Wir werden den massenhaften Betrug durch manipulierte Kassenaufzeichnungen nicht länger hinnehmen.“

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