Damit sind alle Banken verpflichtet, der genannten Personengruppe auf Wunsch ein Basiskonto auf Guthabenbasis einzurichten. Dieses Konto ermöglicht Einzahlungen und Überweisungen, aber keine Kontoüberziehung. „Dies ist eine wichtige Verbesserung für die betroffenen Menschen, da ein Girokonto mit gewissen Basisfunktionen eine wichtige Voraussetzung für die gesellschaftliche und soziale Teilhabe ist. Ein fehlendes Bankkonto wird beispielsweise schnell zum Stolperstein bei der Wohnungs- oder Arbeitssuche. Außerdem kommen auf Betroffene höhere Kosten zu, da Bareinzahlungen an den Schaltern der Bank in der Regel teurer sind“, erklärt Finanzministerin Doris Ahnen.
Voraussetzung ist, dass sich die Kundinnen und Kunden legal in der EU aufhalten und dass sie – im Falle von Migrantinnen und Migranten - ausländerrechtlich registriert sind. Auf der Flucht oftmals verloren gegangene Papiere sind nicht mehr notwendig. Ministerin Anne Spiegel begrüßt den Rechtsanspruch auf ein Girokonto auch aus integrationspolitischer Sicht: „Die Aufnahme einer Berufstätigkeit ist gerade für Flüchtlinge ein wichtiger Schritt bei der Integration in unsere Gesellschaft. Denn ein eigenes Einkommen ermöglicht den zugewanderten Menschen ein finanziell unabhängiges, selbstbestimmtes Leben. Ich freue mich, dass unsere Forderung nach einem solchen Basiskonto als wichtige Voraussetzung für die gelingende Integration auf dem Arbeitsmarkt jetzt endlich umgesetzt wird.“
Sozialministerin Bätzing-Lichtenthäler betont: „Ein eigenes Konto zu haben, ist für alle Menschen - unabhängig von ihrer finanziellen Situation - eine grundlegende Voraussetzung für die Teilhabe am wirtschaftlichen und sozialen Leben. Insbesondere für Wohnungslose ist das Basiskonto ein wichtiger Schritt für mehr Chancengleichheit und zur Wiedereingliederung in Arbeit und Gesellschaft.“