„Gerade auf europäischer und internationaler Ebene sind dringend weitere Maßnahmen geboten, um Steuerbetrug und Steuerumgehung konsequent zu bekämpfen. Auf nationaler Ebene hat sich Rheinland-Pfalz im Bundesrat mit Nachdruck für wirksame steuerrechtliche Maßnahmen eingesetzt, um die Steuerumgehung mittels ausländischer Briefkastenfirmen zu bekämpfen“, erklärte die Finanzministerin. Die Forderungen der Länder seien mittlerweile mit dem Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz umgesetzt worden, das darauf abzielt, künftig mehr Transparenz über Geschäftsbeziehungen von Steuerpflichtigen in Deutschland zu Firmen in Offshore-Staaten herzustellen.
Ein nächster wichtiger Schritt ist die zügige Umsetzung einer umfassenden Anzeigepflicht für Steuergestaltungen. „Nicht zuletzt die OECD fordert in ihren Leitlinien für den Kampf gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung dazu auf, die Steuerpflichtigen zu verpflichten, Steuersparmodelle offenzulegen. Wir begrüßen daher ausdrücklich das Vorhaben der Europäischen Kommission, eine Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen in Europa einzuführen und fordern dessen zeitnahe Umsetzung. Gleichzeitig setzen wir uns dafür ein, dass auch an einer Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungsmodelle gearbeitet wird. Eine Anzeigepflicht kann einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken und zur Herstellung von Steuergerechtigkeit leisten“, so Ahnen.