Dazu erklärt die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen: „Ich bin erleichtert, dass das Gesetzgebungsverfahren zur verfassungskonformen Neuregelung der Grundsteuer endlich begonnen hat, damit die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Fristen noch eingehalten werden können. Die vorliegenden Gesetzentwürfe müssen nun zügig beraten und beschlossen werden, um die Grundsteuer für die Kommunen zu erhalten. Mit einem Aufkommen von über 14 Milliarden Euro stellt die Grundsteuer einen unverzichtbaren Teil der Einnahmen der Kommunen dar.
Ich begrüße, dass die Grundsteuer auch in Zukunft bundesgesetzlich mit einer einheitlichen Bewertungsgrundlage geregelt werden soll. Damit bleibt das Steueraufkommen für die Kommunen gesichert. Die vorgesehene Länderöffnungsklausel stellt aus meiner Sicht einen Kompromiss dar, der nur dazu dient, die Grundsteuer zu erhalten. Ein Einstieg in einen Steuer-Wettbewerb darf damit nicht verbunden sein und ein Auseinanderdriften zwischen den Bundesländern sollte unbedingt verhindert werden. Denn alle Bürgerinnen und Bürgern müssen unabhängig davon, wo sie leben, gleiche Möglichkeiten zur Teilhabe geboten werden.“
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Bundesrat/Grundsteuer