„In der Vergangenheit ist es bei der Vergabe von Immobilienkrediten zu Verunsicherung gekommen. Mit dem heutigen Gesetz wollen wir diese Verunsicherung beseitigen und die Versorgung mit Immobilienkrediten gerade für ältere Menschen sichern. Diese benötigen häufig Finanzierungen für altersgerechten Umbau oder im Falle von Renovierungen. Wir werden immer älter und unsere Wohngewohnheiten verändern sich ein Leben lang. Deshalb ist die Sicherstellung von Immobilienkrediten in jeder Lebenslage notwendig“, erklärte die rheinland-pfälzische Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen.
Das Gesetz sieht nun unter anderem vor, dass Wertsteigerungen von Immobilien bei den Sicherheiten für ein Darlehen uneingeschränkt berücksichtigt werden dürfen, wenn das Darlehen dem Bau oder der Sanierung der Immobilie dient.
Ahnen weiter: „Wohnimmobilienkredite binden die Kreditnehmer für einen sehr langen Zeitraum. Es war deshalb wichtig, einerseits die Voraussetzungen zu schaffen, um eine möglicherweise zurückhaltende Kreditvergabepraxis der Banken zu beenden. Andererseits ging es darum, dass die Formulierung der Regelungen keine Nachteile für Verbraucherinnen und Verbraucher nach sich zieht. Das ist mit dem nun vorliegenden Gesetz gelungen. Es schafft für alle Beteiligten Rechtssicherheit. Ich gehe davon aus, dass sich die Versorgung mit Immobilienkrediten verbessern wird, ohne dass der Kern der Kreditwürdigkeitsprüfung aufgeweicht wird und Verbraucherinnen und Verbraucher Gefahr laufen, sich zu überschulden.“
Der Bundesrat erneuerte zudem heute seine Forderung an die Bundesregierung, die in dem Gesetz vorgesehene Rechtsverordnung zur Schaffung von Rechtssicherheit bei der Kreditwürdigkeitsprüfung rasch und in enger Abstimmung mit den Ländern vorzulegen. „Die unbestimmten Rechtsbegriffe bei der Kreditwürdigkeitsprüfung müssen in der Verordnung so weit wie möglich eingegrenzt werden. Es geht insbesondere darum, mögliche Probleme bei der Kreditvergabe für ältere Menschen zu lösen, wenn diese zu Lebzeiten ihren Verpflichtungen nachkommen können und im Todesfall die Immobilie die Höhe des Darlehens und eventuelle Verwertungskosten abdeckt. Aber auch für junge Familien muss Rechtssicherheit geschaffen werden“, erklärte die Ministerin abschließend.