Dieser hatte gefordert, den Pensionsfonds verfassungskonform auszugestalten oder aufzulösen, da die ab dem Jahr 2006 vorgenommene Einstufung der Zuführungen an den Pensionsfonds als Investitionen gegen die Landesverfassung verstößt. „Die Landesregierung hat in der parlamentarischen Debatte zum Urteil des Verfassungsgerichtshofs angekündigt, eine sorgfältige Analyse durchzuführen und bis zum Sommer einen Vorschlag zur Zukunft des Pensionsfonds vorzulegen. Bei der Analyse haben wir auch die PLP Management GmbH & Co. KG (PLP-KG) in den Blick genommen und entschieden, diese Beteiligung zu beenden. Die Rechte und Pflichten dieser Gesellschaft gehen auf das Land über“, teilte die Finanzministerin mit. Der Ministerrat habe den entsprechenden Gesetzentwurf zur Auflösung des Pensionsfonds und der PLP-KG am Vortag im Grundsatz gebilligt.
„Wir vollziehen mit der Auflösung des Pensionsfonds eine konsequente Neuordnung und vermeiden Abgrenzungsschwierigkeiten, die bei einer vom Gericht auch als möglich erachteten Teilabwicklung des Pensionsfonds entstanden wären. Mit der nun vorzunehmenden Auflösung tragen wir den verfassungsrechtlichen Anforderungen vollumfänglich Rechnung und reagieren auf die veränderten Rahmenbedingungen. Künftig wird die nachhaltige Finanzierung der Versorgungsausgaben durch einen strukturell ausgeglichenen Haushalt und die Fortführung der sogenannten Kanther-Rücklage gewährleistet“, erklärte Finanzministerin Ahnen. Die transparente Darstellung der Entwicklung im Bereich der Versorgungsausgaben kann auch ohne Pensionsfonds in Zukunft gewährleistet werden. Ein neues Prognosemodul für die langfristige Vorhersage der Versorgungsausgaben befindet sich derzeit in der Erprobungsphase.
Die Versorgungsansprüche der Beamtinnen und Beamten sind von der Auflösung des Pensionsfonds selbstverständlich nicht betroffen. Deren Höhe wird durch das Landesbeamtenversorgungsgesetz bestimmt und die Zahlungen werden wie bereits bisher unmittelbar aus dem Landeshaushalt geleistet. „Die prognostizierten Versorgungsausgaben stellen ohne Frage eine Herausforderung für die kommenden Haushaltsjahre dar. Die weit fortgeschrittene Konsolidierung verschafft uns jedoch eine solide Basis für die Leistung dieser Ausgaben“, so Ahnen.
Die sog. Kanther-Rücklage (ca. 467 Mio. Euro, Stichtag 31.12.2016), bei der sich die aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen nicht stellen, bleibt erhalten. Diese Rücklage ist durch Bundesrecht eingeführt und durch das Landesgesetz fortgeführt worden. Zusätzlich wird es künftig ermöglicht, diese Rücklage aufzustocken, wenn dafür keine Nettokreditaufnahme erforderlich ist. Die Kanther-Rücklage unterstütze das Land bei der Aufgabe, Belastungen aus Versorgungsausgaben abzufedern. Für die Kanther-Rücklage werde eine Anlagerichtlinie entwickelt und mit dem Parlament beraten. Ziel sei eine sichere, werthaltige und nachhaltige Anlage, so Ahnen.
Das Vermögen des Pensionsfonds wird sich zum 15. Dezember 2017 voraussichtlich auf insgesamt rund 5,65 Mrd. Euro belaufen. Es besteht aus Schuldscheinen des Landes Rheinland-Pfalz (rund 4,8 Mrd. Euro), Schuldscheinen des Landes Nordrhein-Westfalen (50 Mio. Euro) und zwei Nullkupondarlehen (Rückzahlungsbetrag: rund 800 Mio. Euro) der PLP-KG. Mit der Auflösung des Pensionsfonds fallen die Schuldscheine des Landes Rheinland-Pfalz an das Land zurück. Dadurch sinkt die Verschuldung des Landes. Der Schuldenstand (öffentlicher und nicht-öffentlicher Bereich) geht von voraussichtlich 38 Mrd. Euro (Ende 2017, ohne Auflösung des Pensionsfonds) auf rund 33,2 Mrd. Euro zurück. Zudem entfallen in Zukunft zinsbezogene Zahlungen des Landes an den Pensionsfonds.
Das Vermögen des Pensionsfonds besteht – wie ausgeführt – auch aus Nullkupondarlehen, die der Pensionsfonds der PLP-KG im Rahmen des Verkaufs von Wohnungsbauforderungen in den Jahren 2003 bis 2007 gewährt hatte. Diese sollten nach der ursprünglichen Konzeption bis zum Jahr 2037 / 2047 zurückerstattet werden. Aus dem Verkauf von Wohnungsbauforderungen und weiteren mit der PLP-KG geschlossenen Verträgen hat das Land in den Jahren 2003 bis 2008 Einmalerlöse erzielt.
In diesem Zusammenhang sind bei der PLP-KG neben laufenden Einnahmen auch laufende Verpflichtungen sowie Verpflichtungen aus Darlehensverträgen entstanden, die infolge der Auflösung der Gesellschaft in den kommenden Haushalten abgebildet werden. Damit wird eine transparentere Darstellung der Zahlungsströme und der noch bestehenden Lasten und jährlichen Erlöse erreicht. Eine Weiterführung der PLP-KG ist auch deswegen nicht notwendig, weil seit Jahren keine neuen Verträge mehr hinzugekommen sind und die bestehenden lediglich vollzogen werden.
Die Auflösung der PLP-KG hat zur Folge, dass die vertraglichen Beziehungen zwischen Land und der Gesellschaft erlöschen. Wirtschaftlich bedeutet die Auflösung der Gesellschaft eine Abkürzung von Zahlungswegen, insbesondere muss der Landeshaushalt keine dauerhaften Zahlungen mehr an die PLP-KG leisten. Somit entfällt auch das Nullkupondarlehen, da es eine Verpflichtung zwischen PLP-KG und Land darstellt. Zum Landesvermögen addiert wird das Vermögen der PLP-KG bei den Landesbanken. 150 Mio. Euro an Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber der ISB in Form eines abzutragenden Schuldscheindarlehens werden vom Land übernommen.
Die einzelnen Schritte zur Auflösung der PLP-KG werden nunmehr abgearbeitet; die Auflösung wird im kommenden Haushalt abgeschlossen.
„Mit diesen neuen Regelungen erreichen wir ein Mehr an Transparenz und Überschaubarkeit. Gleichzeitig führen wir den strikten Konsolidierungskurs des Landeshaushalts fort. Beides zusammen genommen werden wir die Herausforderungen der Zukunft meistern“, sagte die Ministerin abschließend.