| Grundsteuer

Ahnen: „Grundsteuer auf neue, zukunftssichere und gerechte Basis stellen“

Das Bundesverfassungsgericht wird sich morgen in einer mündlichen Verhandlung mit drei Richtervorlagen des Bundesfinanzhofs sowie zwei Verfassungsbeschwerden zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung des Grundbesitzes als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer beschäftigen. Eine der Verfassungsbeschwerden basiert auf einem rheinland-pfälzischen Fall. „Wir müssen die Grundsteuer auf eine neue, zukunftssichere und gerechte Basis stellen. Die Wertverhältnisse, auf denen die Grundsteuer beruht, sind nicht mehr zeitgemäß. Dafür setzt sich Rheinland-Pfalz seit vielen Jahren ein“, erklärte die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen.

Der Bundesrat hatte zuletzt im November 2016 mit den Stimmen des Landes Rheinland-Pfalz einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Bewertungsgesetzes beschlossen und dem Bundestag zugeleitet. Der Bundestag hatte sich jedoch in der letzten Legislaturperiode nicht mehr mit dem Gesetzesvorhaben befasst, so dass es der Diskontinuität unterfallen ist.

„Aus Sicht von Rheinland-Pfalz ist die Bundesratsinitiative weiterhin zu unterstützen“, sagte Ministerin Ahnen und betonte, dass der Gesetzentwurf des Bundesrates eine aufkommensneutrale Reform zum Ziel habe. „Wir wollen keine zusätzliche Belastung der Steuerzahler, wir wollen und müssen aber die Wertveränderungen seit dem Jahr 1964 abbilden.“

Die Bundesratsinitiative werde auch von den Kommunalen Spitzenverbänden unterstützt. Die Finanzministerin betonte die besondere Bedeutung der Grundsteuer für die rheinland-pfälzischen Kommunen. „Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine originäre kommunale Steuer. Das Grundsteueraufkommen stellt für die Kommunen einen unverzichtbaren Bestandteil ihrer Einnahmen dar. Deshalb müssen wir die Grundsteuer als verlässliche Einnahmequelle für die Kommunen erhalten“, sagte Ahnen. Das Grundsteueraufkommen 2016 in Rheinland-Pfalz belief sich auf insgesamt auf 568 Mio. Euro (bundesweit ca. 13,7 Mrd. Euro), was mehr als 13 % der originären Steuereinnahmen der rheinland-pfälzischen Kommunen entspricht. In Rheinland-Pfalz unterliegen ca. 2,4 Mio. wirtschaftliche Einheiten (Grundstücke) der Bewertung für Zwecke der Grundsteuer.

Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist im Frühjahr 2018 zu rechnen.

Hintergrund

Das Bundesverfassungsgericht hat aktuell über drei Richtervorlagen des Bundesfinanzhofs sowie über zwei Verfassungsbeschwerden zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung des Grundbesitzes als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer zu befinden. Rechtliche Grundlage für diese Bewertung ist das Bewertungsgesetz.

Eine der Verfassungsbeschwerden basiert auf einem rheinland-pfälzischen Fall, den das Bundesverfassungsgericht neben den Richtervorlagen sowie einer weiteren Verfassungsbeschwerde gewissermaßen exemplarisch für die Erhebung der Grundsteuer im gesamten Bundesgebiet behandeln wird. Eine spezifische Situation des Landes Rheinland-Pfalz gibt es nicht. Anhand der Richtervorlagen und der Verfassungsbeschwerden wird das Bundesverfassungsgericht ein grundsätzliches Urteil sprechen.

Die Einheitswerte für den Grundbesitz, d.h. für land- und forstwirtschaftliches Vermögen sowie für Grundvermögen, werden nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes in den alten Bundesländern noch heute auf der Grundlage der Wertverhältnisse vom 1. Januar 1964 ermittelt, in den neuen Ländern sogar vom 1. Januar 1935. Die Systematik der Bewertungsvorschriften führt nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs bei der Feststellung der Einheitswerte zu gleichheitswidrigen Wertverzerrungen, deren Hauptursache darin liegt, dass die seit 1964 in den alten Bundesländern eingetretenen tiefgreifenden Veränderungen im Gebäudebestand sowie auf dem Immobilienmarkt nicht in die Bewertung mit einbezogen werden.

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