Der Finanzausschuss des Bundesrates wird am 8. September 2016 den Gesetzentwurf zur Umsetzung von Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und –verlagerungen beraten. Der Gesetzentwurf ist die erste gesetzgeberische Maßnahme auf Bundesebene, um die Ergebnisse des BEPS-Projekts der OECD/G20 gegen Gewinnkürzung und Gewinnvermeidung multinational agierender Unternehmen in deutsches Recht umzusetzen.
Der Gesetzentwurf soll die notwendigen Voraussetzungen schaffen, um ab 2017 Informationen über Steuervorbescheide mit grenzüberschreitenden Steuerpraktiken von Unternehmen (sog. Tax-Rulings) mit anderen Staaten auszutauschen. Hiervon wären künftig auch Absprachen, wie sie Irland mit Apple getroffen hatte und die von der Kommission der Europäischen Union als illegaler Steuervorteil eingestuft wurden, tangiert. Zudem werden durch den Austausch einer länderbezogenen Berichterstattung über steuerlich relevante Tätigkeiten multinationaler Konzerne (sog. Country-by-Country Reporting) die Staaten besser in die Lage versetzt, ihre Steuergrundlagen zu schützen und gegen Steuervermeidungsstrategien vorzugehen.
„Solche Beispiele für unlauteren internationalen Steuerwettbewerb dürfen sich nicht wiederholen. Wir haben uns von Anfang an dafür stark gemacht, die von der OECD aufgezeigten Regelungslücken zu schließen. Der Austausch über Steuerinformationen ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer gerechteren Besteuerung im internationalen Kontext. Konzerne sollen dort, wo ihre Wertschöpfung stattfindet, auch ihre Steuern zahlen“, so Finanzministerin Ahnen.