Die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen begrüßte das Gesetz, forderte aber zügig weitere geeignete Schritte zur Erhöhung der Transparenz bei finanziellen Auslandsbeziehungen sowie zur Bekämpfung von Steuerumgehung und Steuerbetrug: „Aus meiner Sicht gibt es vor allem dringenden Handlungsbedarf bei der Schaffung von Regelungen für eine gesetzliche Anzeigepflicht für Steuergestaltungen. Auf Druck der SPD-regierten Länder wird eine gesetzliche Umsetzung mittlerweile von den Finanzministerien des Bundes und der Länder erörtert. Diese Arbeiten müssen so rasch wie möglich zum Abschluss gebracht werden. Gerade die Praxis bei der Steuergestaltung von international tätigen Konzernen muss transparent gemacht werden, damit der Staat frühzeitig Handlungsbedarfe erkennen und das Steuerrecht anpassen kann. Der Wettlauf zwischen findigen Beratern auf der einen Seite und den Finanzverwaltungen auf der anderen Seite muss ein Ende haben. Auf beiden Seiten werden durch den Steuergestaltungswettlauf enorme Ressourcen aufgewendet, die man volkswirtschaftlich sinnvoller einsetzen könnte.“
Auf Initiative von Rheinland-Pfalz wurde im Finanzausschuss ein Antrag beschlossen, der die rasche Umsetzung einer Anzeigepflicht für Steuergestaltungen fordert. Dazu sagte Ministerin Ahnen: „Nicht zuletzt die OECD fordert in ihren Leitlinien für den Kampf gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung dazu auf, die Unternehmen zu verpflichten, Steuersparmodelle offenzulegen. Eine Anzeigepflicht kann einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken und zur Herstellung von Steuergerechtigkeit leisten.