"Die Einführung einer Meldepflicht für Steuergestaltungsmodelle entspricht einer Forderung, die der Bundesrat auch auf Initiative von Rheinland-Pfalz schon länger erhoben hat. Eine Anzeigepflicht für Steuergestaltungen kann einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken leisten. Sie versetzt Gesetzgeber und Finanzverwaltung frühzeitig in die Lage, zielgerichtet und effektiv auf schädliche Steuerpraktiken zu reagieren", sagte die Ministerin.
Nach dem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission werden so genannte Intermediäre (Steuerberater, Buchhalter, Banken und Anwälte) verpflichtet, grenzüberschreitende Steuerplanungsstrategien im Vorfeld und unaufgefordert an die jeweiligen nationalen Steuerbehörden zu melden. Im Anschluss daran werden die Informationen im Rahmen des bestehenden automatischen Informationsaustauschs vierteljährlich an die Steuerverwaltungen der anderen Mitgliedstaaten weitergegeben.
"Natürlich gibt es schädliche Steuervermeidungspraktiken nicht nur im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Sachverhalten, sondern auch im nationalen Rahmen. Es ist deswegen dringend erforderlich, dass gleichzeitig mit der Änderung der EU-Richtlinie und deren Umsetzung in nationales Recht eine Anzeigepflicht auch für nationale Gestaltungen in Deutschland eingeführt wird", erklärte Ahnen.