Konkret geht es um Maßnahmen gegen die Nutzung sogenannter „Patent- oder Lizenzboxen“ in Ländern mit einer Vorzugsbesteuerung. Dadurch lässt sich die Steuerbelastung von Unternehmen zulasten der Steuereinnahmen in Deutschland mindern. Nach dem Gesetzentwurf sind Patent- oder Lizenzzahlungen deutscher Unternehmen an verbundene Unternehmen im Ausland künftig nicht mehr oder nur noch eingeschränkt abzugsfähig, wenn im Ausland keine „substanzielle Geschäftstätigkeit“ im Zusammenhang mit der Patententwicklung stattgefunden hat und die Lizenzerträge dort niedrig oder gar nicht besteuert werden.
Die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen erklärte dazu: „Ich begrüße das Gesetz und unterstütze mit Nachdruck die Umsetzung der OECD-Vereinbarungen. Die Strategien multinationaler Konzerne sind mit der Zeit immer ausgefeilter geworden, um Gewinne dort anfallen zu lassen, wo die geringste Steuerbelastung erwartet wird. Um eine faire Finanzierung der öffentlichen Haushalte zu sichern, müssen die Staaten in abgestimmter Weise gegen grenzüberschreitende Steuervermeidung vorgehen. Die von der OECD aufgezeigten Schlupflöcher müssen geschlossen werden.“