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Angekündigtes Aktionsprogramm des Landes zur Unterstützung hoch verschuldeter Kommunen verabschiedet

Der Ministerrat hat sich heute mit der Ausgestaltung des bereits angekündigten Programms zur Unterstützung von Kommunen, die hohe Bestände an Liquiditätskrediten aufweisen, beschäftigt. „Um besonders hochverschuldete Kommunen über den Kommunalen Entschuldungsfonds (KEF-RP) hinaus zu unterstützen, stellen wir ein Aktionsprogramm des Landes auf. Das Aktionsprogramm umfasst einen Zinssicherungsschirm sowie einen Stabilisierungs- und Abbaubonus. Mit dem Zinssicherungsschirm wird sichergestellt, dass die Kommunen langfristig vom aktuell niedrigen Zinsniveau profitieren. Anreize zum Schuldenabbau setzt darüber hinaus das Programm des Abbaubonus“, erklärte Finanzministerin Doris Ahnen nach der heutigen Sitzung des Ministerrates in Mainz.

„Hohe Liquiditätskredite mit kurzfristiger Bindung können ein erhebliches Haushaltsrisiko darstellen. Deshalb ist vor dem Hintergrund des aktuell niedrigen Zinsniveaus die Zinssicherung besonders wichtig“, betonte die Ministerin. Im Rahmen des Zinssicherungsschirms erhalten Kommunen einen Zinszuschuss, wenn sie längerfristige Zinsbindungen für Liquiditätskredite eingehen.

Zusätzlich bietet die Landesregierung Kommunen, die hohe Bestände an Liquiditätskrediten aufweisen, Tilgungszuschüsse zur Unterstützung ihrer Erfolge beim Abbau ihrer Verbindlichkeiten an. „Die Kommunen, die ihre Schulden reduzieren, erhalten vom Land zusätzliche Mittel. Aber auch die Kommunen, die ihren Bestand an Liquiditätskrediten oberhalb eines definierten Sockels mindestens nicht erhöhen, erhalten einen Bonus des Landes“, sagte Finanzministerin Ahnen.

Bereits im Jahr 2012 hat das Land erfolgreich den ‚Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP)‘ aufgelegt und unterstützt die Kommunen in diesem Rahmen mit rund 158 Millionen Euro jährlich aus dem Landeshaushalt, davon ist die Hälfte aus dem Kommunalen Finanzausgleich finanziert.

Für den Zinssicherungsschirm stehen ab 2019 jährlich 18 Millionen Euro zur Verfügung und für den Stabilisierungs- und Abbaubonus ab 2020 jährlich 12 Millionen Euro. Die Finanzierung erfolgt hälftig aus dem allgemeinen Landeshaushalt und hälftig aus dem Kommunalen Finanzausgleich. Das Aktionsprogramm hat eine Laufzeit von 2019 bis 2028.

Die konkrete Umsetzung des Aktionsprogramms wurde in einem Leitfaden festgehalten. Dieser wurde heute vom Ministerrat verabschiedet.

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