Vom 23. Dezember 2017 bis zum 1. Januar 2018 werden die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler von Verwaltungsakten, die belastend sein können, verschont.
Die Finanzämter sollen in diesem Zeitraum keine Betriebsprüfungen ankündigen oder beginnen und keine Vollstreckungsmaßnahmen durchführen. Ausnahmen von dieser Regel soll es nur geben, wenn die Finanzverwaltung schnell handeln muss, um Steuerausfälle zu vermeiden. Maschinell erstellte Mitteilungen werden wie im Vorjahr auch während des Weihnachtsfriedens versandt, denn dabei ist keine Unterscheidung zwischen Nachzahlungs- und Erstattungsfällen möglich.
Diese Regelung habe sich bewährt. „Viele Bürgerinnen und Bürger machen gerade zum Jahresende Kassensturz und ihre Pläne für die Zukunft. Steuererstattungen sind passend zur Weihnachtszeit gute Nachrichten und sollten nicht verzögert werden“, so Finanzministerin Ahnen.