Finanzministerin Ahnen wies darauf hin, dass für dieses Problem im Interesse möglicher Erben eine Lösung gefunden werden müsse. „Banken dürfen nicht einfach Geld horten, das rechtmäßigen Erben und somit nicht den jeweiligen Kreditinstituten zusteht. Der Zugang zu Informationen über Nachlässe muss deswegen für potentielle Erben erleichtert werden. Zu diesen gehört in manchen Fällen auch das Land, denn wenn sich keine Erben ermitteln lassen, stehen die Vermögenswerte der Allgemeinheit zu“, so Ministerin Ahnen.
Bei so genannten „herrenlosen Konten“ handelt es sich um Sparkonten, bei denen über viele Jahre keine Kontenbewegungen stattfanden und es auch keinen Kontakt zu dem Kontoinhaber mehr gibt. In vielen Fällen dürfte der Grund darin bestehen, dass der Kontoinhaber verstorben ist.
Laut Finanzministerin Ahnen lasse sich der Umfang der Guthaben auf herrenlosen Konten mangels Datengrundlage derzeit nicht beziffern, dürfte aber eine erhebliche Größenordnung aufweisen. „Wir müssen dafür sorgen, dass herrenlose Konten bei deutschen Kreditinstituten den anspruchsberechtigten Erben zugeführt werden können. Bereits im Jahr 2013 hat zu dieser Frage eine Arbeitsgruppe auf Länderebene getagt. Wir sollten uns nun erneut austauschen, um eine Regelung zu finden, wie die Guthaben den rechtmäßigen Erben zugeführt werden können. Ziel sollte ein gemeinsames Vorgehen aller Länder sein. Ich könnte mir die Einführung eines Registers vorstellen, in dem die Inhaber unbewegter Konten nach einem gewissen Zeitraum veröffentlicht werden; hierzu könnten Meldepflichten für unbewegte Konten, deren Inhaber sich nicht mehr ermitteln lässt, im Kreditwesengesetz verankert werden. Das würde den potentiellen Erben den Zugang zu Informationen über Nachlässe erleichtern“, so Ministerin Ahnen.