Ministerpräsident Alexander Schweitzer und Finanzministerin Doris Ahnen zeigten sich zufrieden mit dem Ergebnis: „Es ist wichtig und richtig, dass es für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst mit dem Tarifabschluss zu spürbaren Verbesserungen kommt. Die vielfältigen Herausforderungen der heutigen Zeiten machen deutlich, dass ein funktionierender und verlässlicher öffentlicher Dienst unverzichtbar für unsere Demokratie und unser Zusammenleben sind. Nur mit attraktiven Gehältern und guten Arbeitsbedingungen können auch künftig Fachkräfte gewonnen werden. Nach langen und schwierigen Verhandlungen konnte schließlich ein Kompromiss gefunden werden, der die Interessen der Beschäftigten einerseits sowie die Möglichkeiten der öffentlichen Haushalte andererseits angemessen berücksichtigt und für beide Seiten Planungssicherheit bringt.“
Die Entgelte der Beschäftigten steigen zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens um 100 Euro, zum 1. März 2027 um 2 Prozent und zum 1. Januar 2028 um 1 Prozent. Auszubildende erhalten zum 1. April 2026 monatlich 60 Euro mehr, zum 1. März 2027 monatlich weitere 60 Euro und zum 1. Januar 2028 zusätzlich 30 Euro monatlich.
Neben der linearen Erhöhung der Entgelte wurden weitere Verbesserungen vereinbart, insbesondere für Auszubildende sowie für die Beschäftigten eine deutliche Anhebung der Wechselschicht- und der Schichtzulage. Die Laufzeit der Tarifeinigung beträgt 27 Monate bis zum 31. Januar 2028.
In Rheinland-Pfalz arbeiten rund 37.000 Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst. Die Kosten werden nach ersten Berechnungen für das Jahr 2026 bei rund 41 Millionen Euro, für das Jahr 2027 bei rund 86 Millionen Euro und für das Jahr 2028 bei rund 112 Millionen Euro liegen.
„Die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich ist seit dem Jahr 2015 trotz der damit verbundenen Herausforderungen für den Landeshaushalt gelebte Praxis in Rheinland-Pfalz. Die Landesregierung beabsichtigt, an diesem Grundsatz im Interesse der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger festzuhalten, um die Teilhabe an der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse weiterhin abzusichern“, sagte Finanzministerin Ahnen. Angesichts der anstehenden Landtagswahl bleibe die endgültige Entscheidung dem kommenden parlamentarischen Gesetzgeber vorbehalten.