Am Montag gingen die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder zu Ende. Dort hatte man sich unter anderem auf eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro für die Beschäftigten und in Höhe von 650 Euro für die Auszubildenden geeinigt. Zudem steigen die Tabellenentgelte zum 1. Dezember 2022 um 2,8 Prozent, die Auszubildenden erhalten zum 1. Dezember 2022 eine pauschale Erhöhung von 50 Euro. Dieses Tarifergebnis soll nun auch auf die rund 70.000 unmittelbaren Landesbeamtinnen und Landesbeamten sowie Richterinnen und Richter übertragen werden. Die knapp 52.000 Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes profitieren gleichfalls von der Linearsteigerung zum 1. Dezember 2022.
Die Tarifübertragung verursacht Kosten in Höhe von rund 92 Millionen Euro im Jahr 2022 mit entsprechender Fortwirkung der Linearsteigerung für die Folgejahre. „Dies ist eine große und bewusste Kraftanstrengung für den Landeshaushalt, um auch bei der Besoldung der Beamtinnen und Beamten konkurrenzfähige Bedingungen zu bieten und die Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes zu sichern“, erklärte Finanzministerin Ahnen.