Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie spielt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine wichtige Rolle. Aufgrund des demografischen Wandels betrifft dies zunehmend nicht nur Familien mit kleinen Kindern, sondern auch solche mit pflegebedürftigen Angehörigen. „Familienfreundlichkeit umfasst nicht nur die Vereinbarkeit von Beruf und Kindererziehung. In den letzten Jahren hat die häusliche Pflege zunehmend an Bedeutung gewonnen. Deswegen ist es für uns besonders wichtig, dass auch die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Steuerverwaltung mit ihrem Beruf vereinbar ist. Ich freue mich besonders, dass die rheinland-pfälzische Steuerverwaltung nun dafür ausgezeichnet worden ist“, so die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen.
„Um betroffene Kolleginnen und Kollegen nicht alleine zu lassen, wurde das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Pflege schon 2009 im Rahmen des Projekts zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie aufgegriffen“, ergänzte die Präsidentin des Landesamtes für Steuern, Brigitte Bollinger-Wechsler.
Vielfältige Angebote, wie Telearbeit, Arbeiten an anderen Orten, Teilzeitmodelle, aber auch Informationsveranstaltungen oder die sog. Pflegeschachtel (Adressen von Pflegestützpunkten, Tipps für Anträge auf Pflegehilfe etc.), führen dazu, dass betroffenen Mitarbeitern eine gute Balance zwischen Berufstätigkeit und Pflege möglich ist und ihre Arbeitskraft mit möglichst hohem Zeitanteil erhalten bleibt.
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