| Sonderprogramm zur Förderung von kleinen Baumaßnahmen

Staatsministerin Doris Ahnen überreicht 49.000 Euro an Mainzer Sportvereine zur Modernisierung ihrer Anlagen

Staatsministerin Doris Ahnen hat heute in Mainz in Vertretung von Sportminister Michael Ebling zwei Zuwendungsverträge an Christine Bechtloff (Vorsitzende des Mombacher Turnvereins 1861 e.V.) und Andreas Maurer (Vorsitzender der Turngemeinde 1861 e.V. Mainz-Gonsenheim) aus dem Sonderprogramm zur Förderung von kleinen Baumaßnahmen überreicht. Damit setzt das Land ein gezieltes Signal für die nachhaltige Weiterentwicklung von Vereinssportanlagen.
(v.l.n.r.): Staatsministerin Doris Ahnen, Christine Bechtloff (Vorsitzende Mombacher Turnverein 1861 e.V.)
(v.l.n.r.): Rolf Gäbler (Ehrenrat TGM), Thorsten Richter (Sportbund Rheinhessen), Staatsministerin Doris Ahnen, Andreas Maurer (Geschäftsführer TGM)

Der Mombacher Turnverein 1861 e.V. erhält für den Einbau eines Treppenlifts im Sportzentrum eine Förderung in Höhe von 9.000,00 Euro. Für den Einbau von Klimageräten sowie den Austausch der Schließanlage erhält die Turngemeinde 1861 e.V. Mainz-Gonsenheim eine Förderung in Höhe von 40.000,00 Euro. 

„Unsere Sportvereine leisten einen unschätzbaren Beitrag für das gesellschaftliche Miteinander, für Integration und für die Gesundheit der Menschen. Aus diesem Grund fördert die Landesregierung im Rahmen des Sonderprogramms kleinere bauliche Maßnahmen von Sportvereinen und -verbänden mit zuwendungsfähigen Kosten von 10.500 Euro bis 100.000 Euro. Mit der heutigen Förderung tragen wir dazu bei, dass Sportangebote auch künftig unter guten Bedingungen stattfinden können. Jede Investition in die Vereinsinfrastruktur ist zugleich eine Investition in das soziale Leben vor Ort,“ erklärte Staatsministerin Doris Ahnen während der Übergabe. 

Für das Jahr 2025 stehen insgesamt 2,4 Millionen Euro im Rahmen des Sonderprogramms zur Verfügung. Gefördert werden können dabei Neubauten, Umbauten, Erweiterungen sowie Sanierungen von vereinseigenen Sportanlagen. Auch Sportstätten, die langfristig gepachtet sind, sind förderberechtigt. Zusätzlich wurden den Vereinen im Jahr 2025 weitere 500.000 Euro für bauliche Maßnahmen im Rahmen des Sonderprogramms bereitgestellt.

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