Hintergrund der Kabinettsbefassung sind die Mitte Dezember zu Ende gegangenen Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder. Dort hatte man sich unter anderem auf eine Inflationsausgleichs-Einmalzahlung in Höhe von 1.800 Euro und für die Monate Januar 2024 bis Oktober 2024 auf Inflationsausgleichs-Monatszahlungen von jeweils 120 Euro verständigt. Für die Auszubildenden wird ein Inflationsausgleich in Höhe von 1.000 Euro beziehungsweise in den Monaten Januar bis Oktober 2024 von weiteren je 50 Euro gezahlt. Zudem steigen die Entgelte der Beschäftigten zum 1. November 2024 zunächst um einen Sockelbetrag von 200 Euro und zum 1. Februar 2025 um 5,5 Prozent, die Auszubildenden erhalten zum 1. November 2024 pauschal 100 Euro mehr und zum 1. Februar 2025 dann nochmals 50 Euro.
Dieses Tarifergebnis soll nun auch auf die rund 71.000 unmittelbaren Landesbeamtinnen und Landesbeamten, Richterinnen und Richter sowie die rund 10.000 Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamten übertragen werden. Die insgesamt rund 62.000 Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes und der Kommunen profitieren gleichfalls von den Bezügesteigerungen. Auch die Inflationsausgleichszahlungen sollen sie entsprechend ihrem individuellen Ruhegehaltsatz bekommen.
Die Tarifübertragung verursacht Kosten für den Landeshaushalt in Höhe von knapp 890 Millionen Euro.
„Dies ist eine große und bewusste Kraftanstrengung für den Landeshaushalt, um auch bei der Besoldung der Beamtinnen und Beamten konkurrenzfähige Bedingungen zu bieten und die Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes zu sichern“, erklärte Finanzministerin Ahnen.