| Kommunale Finanzen

Historischer Schuldenschnitt für Kommunen in Rheinland-Pfalz – Finanzministerin Doris Ahnen übergibt Bescheid an Stadt Frankenthal

„Mit der ‚Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen‘, kurz PEK-RP genannt, vollzieht die Landesregierung einen historischen Schuldenschnitt. Das Land nimmt den Kommunen drei Milliarden Euro, also über die Hälfte ihrer relevanten Liquiditätsschulden ab“, sagte Finanzministerin Doris Ahnen heute bei der Bescheidübergabe an Oberbürgermeister Dr. Nicolas Meyer.

Konkret übernimmt das Land von der Stadt Frankenthal Liquiditätsschulden in Höhe von 101 Millionen Euro. „Das sind 63 Prozent der anrechnungsfähigen Liquiditätsschulden. Wir können mit dem Programm die Verschuldung der Kommunen deutlich zurückführen und wir nehmen gleichzeitig den Kommunen auch das Zinsänderungsrisiko für die entsprechenden Schulden dauerhaft ab. Dies umfasst sowohl die Tilgungs- als auch die Zinszahlungen, sodass die mittel- und langfristige Entlastung der Kommunen deutlich über 3 Milliarden Euro hinausgehen dürfte“, sagte die Finanzministerin.

Insgesamt profitieren mehr als 500 Kommunen in Rheinland-Pfalz von der Entlastung. „Das Programm reiht sich ein in weitere Maßnahmen zur Unterstützung der Kommunen - von der Neugestaltung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) über das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) bis zu den rund 267 Millionen Euro zur gezielten Entlastung bei Ausgaben für Geflüchtete“, so Ahnen.

„Es ist ein guter Tag für die Stadt Frankenthal. Eine Schuldenübernahme in dieser Höhe ist eine große Entlastung und ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer auskömmlichen Finanzierung. Wir sind weiterhin auf die Unterstützung des Landes angewiesen und gehen davon aus, dass die Zuweisungen im Rahmen der Evaluierung des Kommunalen Finanzausgleichs im Jahr 2026 nochmals steigen werden", sagte Oberbürgermeister Dr. Nicolas Meyer.

Die koalitionstragenden Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP hatten gemeinsam mit den Fraktionen von CDU und Freien Wählern (FW) das Entschuldungsprogramm in der Landesverfassung verankert. Damit wurde der Weg für die „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen“ bereitet. Das Land entlastet die Landkreise, Verbandsgemeinden, Städte und Gemeinden um über die Hälfte der berücksichtigten kommunalen Liquiditätskredite samt den damit verbundenen Tilgungsverpflichtungen und Zinszahlungen.

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