| Kommunale Finanzen

Historischer Schuldenschnitt für Kommunen in Rheinland-Pfalz – Finanzministerin Doris Ahnen übergibt Bescheid an Donnersbergkreis

„Mit der ‚Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinlan-Pfalz‘, kurz PEK-RP genannt, vollzieht die Landesregierung einen historischen Schuldenschnitt. Das Land nimmt den Kommunen drei Milliarden Euro, also über die Hälfte ihrer relevanten Liquiditätsschulden ab“, sagte Finanzministerin Doris Ahnen heute bei der Bescheidübergabe an Landrat Rainer Guth und zahlreiche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Kommunen im Kreis, die ebenfalls an PEK-RP teilnehmen.
Gruppe von Menschen, die ein Dokument in Händen halten.

Konkret übernimmt das Land vom Landkreis Donnersbergkreis Liquiditätsschulden in Höhe von rund 35 Millionen Euro. Außerdem übernimmt das Land mit rund 76 Millionen Euro rund 74 Prozent der anrechnungsfähigen Liquiditätsschulden der Verbands- und Ortsgemeinden im Landkreis. „Wir können mit dem Programm die Verschuldung der Kommunen deutlich zurückführen und wir nehmen gleichzeitig den Kommunen auch das Zinsänderungsrisiko für die entsprechenden Schulden dauerhaft ab. Dies umfasst sowohl die Tilgungs- als auch die Zinszahlungen, sodass die mittel- und langfristige Entlastung der Kommunen deutlich über 3 Milliarden Euro hinausgehen dürfte“, sagte die Finanzministerin.

Insgesamt profitieren mehr als 500 Kommunen in Rheinland-Pfalz von der Entlastung. „Das Programm reiht sich ein in weitere Maßnahmen zur Unterstützung der Kommunen - von der Neugestaltung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) über das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) bis zu den rund 267 Millionen Euro zur gezielten Entlastung bei Ausgaben für Geflüchtete“, so Ahnen.

Die koalitionstragenden Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP hatten gemeinsam mit den Fraktionen von CDU und Freien Wählern (FW) das Entschuldungsprogramm in der Landesverfassung verankert. Damit wurde der Weg für die „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz“ bereitet. Das Land entlastet die Landkreise, Verbandsgemeinden, Städte und Gemeinden um über die Hälfte der berücksichtigten kommunalen Liquiditätskredite samt den damit verbundenen Tilgungsverpflichtungen und Zinszahlungen.
 

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