| Steuerverwaltung

Grundsteuerreform liegt im Zeitplan: Staatssekretär Dr. Stephan Weinberg besucht Bewertungsstelle

Die Grundsteuerreform ist aktuell eines der größten Projekte für die deutsche Steuerverwaltung. Alleine in Rheinland-Pfalz erfordert sie die Neubewertung von rund 2,4 Millionen wirtschaftlichen Einheiten. Bei seinem Besuch in der Bewertungsstelle des Finanzamtes Bingen-Alzey hat Staatssekretär Dr. Stephan Weinberg sich über die Umsetzung informiert.

„Die Finanzämter liegen mit ihrer Arbeit im Zeitplan der Grundsteuerreform. Die Hauptfeststellungsarbeiten sowie die Hauptveranlagungsarbeiten haben landesweit zum 31. März 2024 eine Erledigungsquote von 93,5 Prozent erreicht. Der Abschluss dieser Arbeiten ist im Wesentlichen bis Mitte 2024 anvisiert. Dadurch können wir, wie geplant, den Städten und Gemeinden die Basis zur Erhebung ihrer Grundsteuer nach reformiertem Recht zur Verfügung stellen. Wieder einmal zeigt sich, wie leistungsfähig unsere Steuerverwaltung ist, die dieses außergewöhnliche Projekt parallel zum Alltagsgeschäft meistert. Zur Unterstützung haben wir die personellen Kapazitäten in den Finanzämtern aufgestockt und fachliche Schulungen durchgeführt. Ich danke den Mitarbeitenden, dass sie auch diese Herausforderung bewältigen“, so Staatssekretär Dr. Weinberg.

„Dieser enorme Kraftakt gelingt uns dank eines hervorragenden Teamgedankens“, ergänzt die Leiterin des Finanzamts Bingen-Alzey, Nicole Braunweiler. „So gibt es nicht nur durch Kolleginnen und Kollegen anderer Stellen im Hause Unterstützung, auch unsere Nachwuchskräfte tragen viel dazu bei, unser Ziel zu erreichen.“

Dennoch, so betonen Stephan Weinberg und Nicole Braunweiler einstimmig, bleibt noch viel zu tun, da neben Qualitätssicherung vor allem Änderungen, z. B. zwischenzeitlich erfolgte Eigentümerwechsel oder Änderungen, die Einfluss auf den Wert eines Grundstücks haben, wie zum Beispiel Anbau, Umbau oder Umwandlung von unbebauten in bebauten Zustand, nachvollzogen werden müssen.

Die Grundsteuerreform ist aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden. Die Grundsteuer zählt als konjunkturunempfindliche und damit fest kalkulierbare Größe zu den wichtigsten originären Einnahmequellen der Kommunen. Sie fließt ausschließlich diesen zu und unterstützt diese bei ihrer vielfältigen Aufgabenwahrnehmung.

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