„Mit diesem Nachtrag stärken wir die finanzielle Leistungsfähigkeit unserer Kommunen. Die angespannte Lage der kommunalen Haushalte hat Auswirkungen auch auf die Investitionsmöglichkeiten vieler Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz. Wir geben ihnen in einer herausfordernden Zeit zusätzliche Unterstützung zur Überbrückung besonderer Belastungen und fördern ihre Investitionsfähigkeit. Wir schaffen so die Voraussetzungen, Rheinland-Pfalz moderner, leistungsfähiger und nachhaltiger zu gestalten“, sagte Finanzministerin Doris Ahnen im Landtag.
In den Jahren 2025 und 2026 erhalten die Kommunen durch das Sofortprogramm „Handlungsstarke Kommunen“ zusätzliche Ergänzungszuweisungen von jeweils 300 Millionen Euro. Das Land leistet in diesen beiden Haushaltsjahren Überbrückungshilfe für kreisfreie Städte, Landkreise sowie große kreisangehörige Städte mit Jugendämtern, die besonders von Sozialausgaben belastet sind. Die Umsetzung erfolgt über eine Anpassung des Landesfinanzausgleichsgesetzes.
„Daneben tun wir als Land noch ein Zweites: Wir geben nicht nur 60 Prozent der Mittel, die Rheinland-Pfalz aus dem Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes erhält, an die Kommunen weiter, sondern wir stocken diese Mittel noch um weitere 600 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt über die Laufzeit des Sondervermögens auf – beginnend mit einer ersten Tranche von 50 Millionen Euro im Jahr 2026“, sagte die Finanzministerin. Rheinland-Pfalz erhält im Verlauf von zwölf Jahren insgesamt rund 4,8 Milliarden Euro aus dem Bundessondervermögen, von denen 60 Prozent, also rund 2,9 Milliarden Euro, an die Kommunen fließen. „Aufgestockt durch die Mittel des Landes stehen den Kommunen damit in den kommenden zwölf Jahren insgesamt 3,5 Milliarden Euro für Investitionen zur Verfügung“, so Ahnen.
Durch die haushalterische Umsetzung der beiden Maßnahmen zugunsten der Kommunen erhöhen sich die bereinigten Gesamtausgaben für 2025 um 300 Millionen Euro auf 25,4 Milliarden Euro und für 2026 um 350 Millionen Euro auf 25,8 Milliarden Euro. Die bereinigten Gesamteinnahmen liegen unverändert bei 24,2 Milliarden Euro bzw. 25,1 Milliarden Euro. Die zusätzlichen Ausgaben werden jeweils durch eine Rücklagenentnahme ausgeglichen. Die Nettotilgung am Kreditmarkt bleibt im Jahr 2025 mit 248 Millionen Euro bzw. die Nettokreditaufnahme im Jahr 2026 mit 363 Millionen Euro unverändert. Der strukturelle Haushaltsausgleich ist mit einer unveränderten strukturellen Nettotilgung von 3 Millionen Euro im Jahr 2025 bzw. 9 Millionen Euro im Jahr 2026 auch weiter gegeben.
„Das Land hat in den letzten Jahren große Anstrengungen unternommen, um die Haushaltslage der rheinland-pfälzischen Kommunen zu verbessern. Der Umfang des Kommunalen Finanzausgleichs hat sich seit dem Jahr 2013 verdoppelt, mit dem Investitionsprogramms KIPKI und dem Regionalen Zukunftsprogramm haben wir außerdem 450 Millionen Euro für nachhaltige und zukunftsfähige Projekte vor Ort zur Verfügung gestellt, und das Land hat die Hälfte der Liquiditätskredite hoch verschuldeter rheinland-pfälzischer Kommunen im Umfang von 3 Milliarden Euro übernommen, um nur die größten Posten zu benennen. Dieser Nachtragshaushalt zeigt: Die Landesregierung steht weiter an der Seite der rheinland-pfälzischen Kommunen. Das Sofortprogramm „Handlungsstarke Kommunen“ hilft unmittelbar. Mit der Umsetzung des Infrastruktursondervermögens zeigen wir verlässliche Investitionskorridore für die nächsten zwölf Jahre auf“, so Finanzministerin Ahnen.
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Nachtragshaushalt 2025/26